Sachsen-Anhalt: Runderlasse schließen Regelungslücke im Spielhallengesetz

Vom Wirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt gibt es Runderlasse zu Übergangsregelungen für Einzelspielhallen und Mehrfachkonzessionen. Diese sollen Regelungslücken des Spielhallengesetzes in Sachsen-Anhalt schließen, das zum 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Darüber informiert der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA). Der VA und weitere Branchenvertreter hätten in intensiven Gesprächen auf die Regelungslücken, die jetzt durch die Erlasse aufgegriffen worden, aufmerksam gemacht.

Die Runderlasse vom 13. Juni 2023 ersetzen die bislang geltenden Erlasse vom 17. Juni 2022. Hintergrund der aktuellen Runderlasse ist, dass die neuen gesetzlichen Ausnahmeregelungen für Einzelspielhallen zu Abstandsgeboten zu Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen, aber auch für Verbundspielhallen so zurzeit noch nicht realisiert werden könnten, heißt es vom VA. Das betreffe insbesondere die Zertifizierungen als auch die besonderen Schulungen.

Befristet erteilte Erlaubnisse gelten vorerst fort

Die wichtigste Nachricht ist laut Verband, dass die bis 30. Juni 2022 erteilten Spielhallenerlaubnisse für Einzelspielhallen mit einer Abstandsproblematik oder Mehrfachkonzessionen (bis zu drei Spielhallen in einem Gebäude/Gebäudekomplex) zunächst weiter fortbestehen. Und zwar bis zur Erteilung einer neuen zu beantragenden Spielhallenerlaubnis. In der Folge müssen demnächst Anträge auf Zulassung der Ausnahmen zu den Mindestabständen bzw. Abstandsgeboten bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dafür wiederum bedarf es weiterer Gesetzesklarheit. Der Verband geht derzeit von weiteren Verordnungen des Gesetzgebers aus, die Regelungen zu Zertifizierungen, aber vor allem Schulungen betreffen, bis das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt. Dem VA liegen die Erlasse vor. Infos, wie betroffene Unternehmer jetzt weiter vorgehen sollten, gibt’s direkt vom Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.