Bremen: Gericht erlaubt Weiterbetrieb von Verbundspielhallen

Verwaltungsgericht erlaubt Weiterbetrieb von Verbundspielhallen – diesen Zwischenerfolg haben Spielhallenbetreiber von Verbundspielhallen vor dem Verwaltungsgericht Bremen erzielt. Das Verwaltungsgericht Bremen erlaubt bei Verbundspielhallen den vorübergehenden Weiterbetrieb bis zum Abschluss der laufenden Eilverfahren. Die Verbundspielhallen müssen also derzeit nicht geschlossen werden. Das teilt Prof. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV), mit.

Weiterbetrieb zunächst sichergstellt

Die Stadt Bremen vertrat in den sich auf Verbundspielhallen beziehenden Eilverfahren die Ansicht, das Verbundverbot sei verfassungsgemäß. Der Eilantrag sei daher „offensichtlich aussichtslos“. Das Verwaltungsgericht Bremen ist dieser Ansicht der Stadt Bremen nicht gefolgt und hat den Anträgen auf Erlass gerichtlicher Zwischenregelungen stattgegeben. Mit seinen Beschlüssen verpflichtet das Verwaltungsgericht die Stadt Bremen, auch den Betrieb von Verbundspielhallen vorläufig bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Eilanträge zu dulden. Das Verwaltungsgericht hat sogenannte „Hängebeschlüsse“ erlassen, so dass der Weiterbetrieb auch von Verbundspielhallen über den 1. Juli 2023 hinaus zunächst sichergestellt werden konnte.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Bremen in den entsprechenden Beschlüssen gleichlautend aus: „Der Antragstellerin droht, den Betrieb ihrer Spielhalle (…) einstellen zu müssen, da ihr Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ab dem 1. Juli 2023 bisher nicht beschieden wurde. (…) Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin durch die bisherige Nichtbescheidung des Erlaubnisantrags bezogen auf den Zeitraum ab dem 1. Juli 2023 die Antragstellerin bis kurz vor Beginn des neuen Erlaubniszeitraums (…) im Unklaren gelassen hat, ob sie ihre Spielhalle weiter betreiben darf oder die Einstellung des Ge- schäftsbetriebs vorbereiten muss.“ Darüber hinaus – so das Verwaltungsgericht weiter – seien die Eilanträge „nicht offensichtlich unbegründet.“

Recht auf behördliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht hatte sich bei der Stadt Bremen im Laufe des Verfahrens danach erkundigt, wann mit einer Bescheidung der zahlreichen Erlaubnisanträge zu rechnen sei. Auf Nachfrage der Kammer teilte die Stadt Bremen mit, dass mit einer Bescheidung der Anträge „in ca. 3 Monaten“ gerechnet werden könne. „Ich freue mich über dieses Ergebnis“, so Heinze, der in Bremen zahlreiche Spielhallenbetreiber vor dem Verwaltungsgericht vertritt. „Dass die Stadt Bremen alle Erlaubnisanträge schlicht unbearbeitet ließ, durfte nach meinem Verständnis nicht dazu führen, dass Spielhallenbetreiber schließen müssen. Die Betreiber haben ein Recht auf eine behördliche Entscheidung – sei sie positiv oder negativ.“ Der weitere Verlauf der Eilverfahren ist abzuwarten. Mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts ist zunächst einmal die Zeitspanne bis zum Ende der Eilverfahren abgedeckt. „Dass nach Auffassung der Kammer nicht offensichtlich sei, dass die Eilanträge keinen Erfolg haben werden, nehmen wir ebenfalls mit Freude zur Kenntnis, auch wenn mit diesem Hinweis des Gerichts die abschließenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht vorweggenommen werden“, so Heinze abschließend. „Man muss die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit der Stadt Bremen abwarten.“

Der Druck zahlreicher Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht führte bereits dazu, dass die Stadt Bremen gegenüber den jeweiligen Betreibern erklärte, den Weiterbetrieb von Einzelspielhallen bis zum Abschluss der Genehmigungsverfahren zu dulden, so dass der Weiterbetrieb der Einzelhallen auch über das kritische Datum des 1. Juli 2023 gesichert werden konnte.