Bremen: Spielhallen über 30. Juni 2023 hinaus geduldet

Spielhallen in Bremen werden über den 30. Juni hinaus geduldet – diesen Erfolg meldet der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV). Die zahlreichen inzwischen rechtshängigen Eilanträge hätten gemeinsam mit intensiven politischen Gesprächen mit der Stadt Bremen eine Kehrtwende herbeigeführt, erläutert NAV-Justiziar Prof. Florian Heinze (Foto). Spielhallenbetreiber, deren Spielhallen über eine Erlaubnis bis zum 30. Juni 2023 verfügen, sollen noch vor dem 1. Juli 2023 eine schriftliche Erklärung der Stadt Bremen folgenden Inhalts erhalten: „Der Abschluss des Verwaltungsverfahrens wird sich über den 30. Juni 2023 hinaus verzögern. Vor diesem Hintergrund werden wir nach dem 1. Juli 2023 bis zum Abschluss des Verfahrens keine Maßnahmen ergreifen, die den derzeitigen Betrieb Ihrer Spielhalle beeinflussen.“

Wie eine Duldungserklärung

Der Sache nach sei diese Erklärung der Stadt Bremen wohl als Duldungserklärung zu verstehen, auch wenn dieser Begriff in der zu erwartenden Erklärung der Stadt Bremen keine Verwendung findet, erklärt Heinze. Dass jedenfalls „keine Maßnahmen“ ergriffen werden, die „den derzeitigen Betrieb Ihrer Spielhalle beeinflussen“, dürfte hinreichend deutlich die Absicht der Behörde erkennen lassen, den Weiterbetrieb auch ohne Abschluss der Genehmigungsverfahren über den 30. Juni 2023 hinaus zu ermöglichen.

Heinze weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Bremen solche Erklärungen nur mit Bezug auf Spielhallen abgeben wird, die bereits über eine Genehmigung bis zum 30. Juni 2023 verfügen. Für Spielhallen ohne eine solche Genehmigung würden vergleichbare Erklärungen der Stadt Bremen nicht erfolgen. Heinze rät: „Bitte erörtern Sie mit den jeweils von Ihnen beauftragten Prozessbevollmächtigten, welche Auswirkungen solche bei Ihnen eingehenden Erklärungen auf die laufenden Eilverfahren haben, insbesondere, ob – und in welchem Umfang – Sie gestellte Eilanträge für erledigt erklären können.“

Fast alle Spielhallenbetreiber haben Eilanträge gestellt

Der Verband hatte seinen Mitgliedern empfohlen, für eine vorübergehende Sicherung des Weiterbetriebs ihrer Spielhallen Eilanträge beim Verwaltungsgericht Bremen zu stellen. Dieser Empfehlung sind nahezu alle Bremer Spielhallenbetreiber gefolgt, wie Heinze berichtet.

Notwendig geworden waren diese Eilanträge, weil die Stadt Bremen bislang keine Genehmigungen für den Weiterbetrieb von Spielhallen in der Zeit ab dem 1. Juli 2023 erteilt hat. Ab diesem Tag gelten in Bremen die neuen Mindestabstände von 500 Metern zu anderen Spielhallen, zu Wettvermittlungsstellen und zu Schulen bestimmter Schulformen. Ohne behördliche Genehmigungen können jedoch die Spielhallen mit Blick auf die sich aus einem ungenehmigten Weiterbetrieb ergebenden erheblichen strafrechtlichen Risiken (§ 284 StGB – unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) nicht rechtssicher weiterbetrieben werden.