Neufassung des Spielhallengesetzes im Saarland

Der saarländische Landtag hat Änderungen des Saarländischen Spielhallengesetzes beschlossen. Die Entscheidung fiel am 17. Oktober 2023 mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion. Das geht aus einer Pressemitteilung des Automaten-Verbands-Saar (AVS) hervor. Das Änderungsgesetz bringt Verschärfungen für Spielhallen im Saarland mit sich.

Unter anderem gilt künftig zusätzlich zum Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestehenden Spielhallen ein Mindestabstand von 250 Metern zu Suchtberatungsstellen sowie zu bestehenden Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden. Des Weiteren gilt künftig in Spielhallen ein komplettes Rauchverbot. Nicht-alkoholische Getränke dürfen nach dem Gesetz nur noch zu ortsüblichen Preisen verkauft und verzehrt werden. Außerdem wird die Sperrzeit von bisher 4 bis 10 Uhr um zwei weitere Stunden auf 2 bis 10 Uhr verlängert. Das Datum des Inkrafttretens des neuen Spielhallengesetzes ist noch nicht bekannt.

„Strengstes Spielhallengesetz“

In ihren Redebeiträgen haben die SPD-Abgeordneten Stefan Löw (Hier finden Sie den Redebeitrag in voller Länge) und Stephanie Meiser laut der Pressemitteilung insbesondere den mit den Änderungen angestrebten Schutz der Saarländer mit den höchsten Standards für den Spieler- und Jugendschutz sowie dem erschwerten Zugang zu Spielhallen und der Reduzierung des Spielangebots hervorgehoben. Mit den beschlossenen Änderungen habe man im Saarland das „strengste Spielhallengesetz“ im gesamten Bundesgebiet verabschiedet und den Begriff „des natürlichen Spieltriebs“ damit „aus dem Weg geräumt“!

Die CDU-Landtagsfraktion hat das Änderungsgesetz abgelehnt. Der CDU-Abgeordnete Stefan Thielen begründete dies insbesondere mit dem Hinweis auf die bereits strenge Regulierung für die saarländischen Spielhallen und die Gefahr der Abwanderung von Spielern in den illegalen Schwarzmarkt, wenn die Spielhallen noch weiter reglementiert werden. In den illegalen Glücksspielangeboten gibt es keinen Spieler- und Jugendschutz. Wenn der SPD-Landtagsfraktion der Spieler- und Jugendschutz ein so wichtiges Anliegen sei, das auch von der CDU-Landtagsfraktion geteilt wird, und der Zugang zu Spielangeboten erschwert werden soll, müsste man sich konsequenterweise auch den Angeboten von Lotto und den Spielbanken annehmen.

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