03.11.2023
GSP bietet Sachkundenachweis in Sachsen-Anhalt
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) erweitert ihr Schulungsangebot um den Sachkundenachweis für Sachsen-Anhalt. Dabei sollen die Schulungen das notwendige Wissen zu den Themen Recht, Prävention, Jugend- und Spielerschutz vermitteln. Zusätzlich umfasst das Angebot die Prüfung. Das teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Der Sachkundenachweis zählt in Sachsen-Anhalt zu den Voraussetzungen für den Betrieb von Verbundspielhallen und von Spielhallen, für die §2 Abs. 6 des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zutrifft (Sachkundenachweiserwerb für Mindestabstand von Spielhallen).
Die Schulung richtet sich laut Unternehmensangaben an die Betreiber und Führungskräfte der Spielhallen. Der Kurs umfasst zehn 45-minütige Einheiten in Präsenz und endet mit einer zusätzlichen 90-minütigen, schriftlichen Prüfung. Alle Schulungsblöcke sowie die Prüfung finden an einem Tag von 9 bis 19 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl sei auf 20 Personen begrenzt. Zu den Schulungsinhalten gehören laut GSP unter anderem das Spielhallenrecht des Landes Sachsen-Anhalt, das Recht der Gewerbeordnung und das Recht der Spielverordnung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer auch Informationen zu Jugendschutzrecht, Prävention, Spielerschutz und Datenschutz.
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des GSP-Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich bietet das Unternehmen laut eigenen Angaben rund 1.000 Schulungen für über 12.000 Servicemitarbeiter sowie Führungskräfte an.