GSP bietet Besondere Schulung in Sachsen-Anhalt

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) erweitert ihr Angebot um die Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Sachsen-Anhalt. Darüber berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Diese Schulung zählt zu den Voraussetzungen für den Betrieb von Verbundspielhallen und von Spielhallen, für die §2 Abs. 6 des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zutrifft.

Präsenz-Kurs mit Prüfung

Demnach müssen die dort Beschäftigten grundsätzlich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit die Besondere Schulung absolvieren. Sie vermittelt Wissen zu den Themen Recht, Prävention sowie Jugend- und Spielerschutz. Der Präsenz-Kurs umfasst drei Unterrichtsstunden und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Neben der Besonderen Schulung bietet das Unternehmen in Sachsen-Anhalt auch weitere Schulungen für Spielhallenbetreiber und -personal an. Dazu zählen Präventionsschulungen, das Kombinationsangebot aus Präventions- und Besonderer Schulung sowie der Sachkundenachweis.

Über die GSP

Die GSP unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich finden nach eigenen Angaben rund 1.000 Schulungen für über 12.000 Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Führungskräfte statt.