Steuervorteile für Spielbanken nicht mit EU-Recht vereinbar

Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass die aktuell geltenden Steuerregelungen für Spielbanken nicht mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Nach der Entscheidung vom 20. Juni 2024 muss Deutschland so entgangene Einnahmen inklusive Zinsen von den Spielbankbetreibern zurückfordern und die entsprechenden Gesetze ändern. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Executive Vice-President Margrethe Vestager sagte: „Unsere eingehende Prüfung hat bestätigt, dass die besonderen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Deutschland muss die Beihilfen nun zurückfordern, die besondere Steuerregelung abschaffen und dafür sorgen, dass Spielbankunternehmen die gleichen Steuern zahlen wie private Anbieter.“

Keine direkte Auswirkung auf Spielhallen

In Deutschland unterliegen die Betreiber von Spielbanken einem besonderen Steuersystem, das in den jeweiligen Landesspielbankengesetzen der Bundesländer geregelt wird. Unter anderem sind die Spielbanken dadurch von der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer befreit. Die entrichtete Umsatzsteuer wird zudem angerechnet. Im Jahr 2019 leitete die Europäische Kommission eine Untersuchung ein, um die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen zu überprüfen. Diese Untersuchung kam nun zu dem Ergebnis, dass die Betreiber öffentlicher Spielbanken in Einzelfällen steuerliche Vorteile generieren, die als unzulässige staatliche Beihilfe zu qualifizieren sind. Ausgenommen von der Entscheidung ist Hamburg. Hier wurde bereits Ende des vergangenen Jahres das Steuergesetz angepasst, wie Hamburger Automaten-Verband in einem Rundschreiben unterstreicht.

Der Verband macht weiter deutlich: „Direkte Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis auf Umsätze der gewerblichen Aufstellung von Geldspielgeräten in Gastronomie und Spielhallen hat diese Entscheidung vorerst nicht.“ Größere Auswirkungen könnten dagegen auf die Betreiber von Spielhallen zukommen. So müssen laut der Entscheidung, die im Zeitraum ab 2006 erhaltenen Vorteile ermittelt werden und inklusive Zinsen von den Spielbankenbetreibern an den Haushalt zurückgezahlt werden. Den gesamten Beschluss der Kommission finden Sie hier.

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