Reif für die Insel: Neues aus dem Urlaubsrecht

Das Urlaubsrecht unterliegt einem stetigen Wandel, da es in besonderem Maße europarechtlichen Regeln unterliegt, die durch die deutschen Gerichte umzusetzen sind. Rechtsanwalt Dirk Stapel stellt die neuesten Entwicklungen dar.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Erfahrene Arbeitgeber werden sich vielleicht noch an die Zeit erinnern, in der einem Arbeitnehmer, der krank aus einem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war, keine Urlaubsabgeltung zustand. Dies entsprach jahrelang ständiger Rechtsprechung, ist aber heute völlig undenkbar. Bereits vor einigen Jahren hat der Europäische Gerichtshof und in seiner Folge auch das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Mindesturlaub nur dann verfallen kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist übrigens bei allen gerichtlichen Entscheidungen zum Urlaubsrecht, dass diese auch für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden vertraglichen Mehrurlaub gelten, wenn im Arbeitsvertrag nicht deutlich zwischen beiden Ansprüchen unterschieden wird.

Doch welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer, die durchgehend arbeitsunfähig waren? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel? Den kompletten Artikel von RA Stapel können Sie in der aktuellen Juli-Ausgabe von games & business lesen. Hier geht es zum kostenlosen Probe-Abo.

Bild: © stock.adobe.com – Dmitri Simakow