Hessen: 15 Ordnungswidrigkeiten bei 40 Sportwettanbietern erfasst

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat mehrere Ordnungswidrigkeiten bei einer aktuellen Kontrolloffensive festgestellt: Kürzlich fand in Frankfurt in den Abend- und Nachtstunden eine großflächige Erstkontrolle bei 40 Anbietern von Sportwetten durch das für Wettvermittlungsstellen hessenweit zuständige Glücksspiel-Dezernat des RP statt. Ergebnis: 15 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt. Außerdem sei die Einleitung zweier Widerrufsverfahren beabsichtigt, heißt es in der Pressemitteilung des RP Darmstadt.

Geplante Erstkontrollen bei Anbietern

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag laut Regierungspräsidium darauf, dass gesetzlich vorgeschriebene Aushänge vollständig angebracht sind und das Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden. Zudem wurde überprüft, ob das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht. Des Weiteren wurden Konzessionen geprüft, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel. Bestimmte Ordnungswidrigkeitstatbestände seien bei den Kontrollen vermehrt festgestellt worden: Zum Beispiel der Einlass von Personen unter 18 Jahren oder ein in Wettvermittlungsstellen grundsätzlich unzulässiger Spielautomat.

Der Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben der Wettvermittlungsstelle auf Grundlage des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG) kann bei besonders gravierenden Verstößen und Mängeln erfolgen. In der Praxis sei besonders der mehrfache Verstoß gegen die gesetzlichen Sperrzeitvorgaben zu beobachten. Zum Beispiel der Ausschank von Alkohol oder das Fehlen einer Aufsichtsperson. Ziel der auch weiter geplanten Erstkontrollen sei es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts zu gewährleisten, so das RP. Die Aufsichtsbehörde nehme dabei vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz in den Fokus.

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