Illegales Glücksspiel: erfolgreiche Mega-Razzia in Hessen

103 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung, 11 Verfahren wegen des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag und 53 gegen das Hessische Spielhallengesetz: Das ist die stolze Bilanz einer großangelegten Razzia der Polizei in Hessen gegen das illegale Glücksspiel. Bereits 2023 beschloss der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) den Kampf gegen illegales Glücksspiel mit Hilfe eines Fahndungsmodells auf ganz Hessen auszuweiten.

Im Rahmen von behördenübergreifenden Gaststättenkontrollen überprüften laut Polizeimeldung rund 200 Einsatzkräfte am Mittwochabend (27. August) insgesamt 65 Spielhallen, Gaststätten, Kioske, Shisha-Bars und sonstige Lokalitäten im gesamten Kreis Groß-Gerau. Neben Kräften des Polizeipräsidiums Südhessen und der Hessischen Bereitschaftspolizei seien auch das Hauptzollamt, die Steuerfahndung, das Finanzamt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, des Landkreises Groß-Gerau sowie der zuständigen Ordnungs- und Gewerbeämter, Bauämter und der Stadtpolizeien an den Kontrollen beteiligt gewesen. 398 Personen wurden von den Kontrollkräften genauer unter die Lupe genommen.

Erfolgreicher Schlag gegen Kriminalität in Hessen

Während der Kontrollmaßnahmen wurden laut Polizei vier Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel, ein Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel, Verstöße gegen das Waffengesetz, gegen das Aufenthaltsgesetz und das Tabaksteuergesetz festgestellt. 103 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung, 11 Verfahren wegen des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag und 53 gegen das Hessische Spielhallengesetz wurden eingeleitet. Zudem wurden demnach zehn gewerberechtliche Verstöße, drei bauliche Verstöße, vier Verstöße gegen die Pfandkennzeichnungspflicht sowie sechs sonstige Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Insgesamt drohe den Betreibern nun Bußgelder von mehr als 30.000 Euro.

Weitere 15 illegale Glücksspielautomaten in Hessen entdeckt

In einer Gaststätte in Nauheim konnte laut Polizei ein unerlaubter Geldspielautomat mit über 1000 Euro Inhalt festgestellt und beschlagnahmt werden. Im Rahmen der anschließend Auswertung wurde demnach festgestellt, dass der Automat seit Mai 2025 mit mehr als 100.000 Euro Bargeldeinsatz bespielt wurde. In Raunheim seien je vier Glücksspielautomaten in einer Spielhalle doppelt bespielt worden. Weiter waren laut Pressemitteilung bei fünf Glücksspielautomaten in Kelsterbach die erforderliche Prüfplakette nicht vorhanden. Alle Automaten wurden demnach amtlich versiegelt. Fünf illegale Spielautomaten seien zudem in einer Gaststätte in Mörfelden-Walldorf  aufgestellt gewesen. Diese wurden allesamt beschlagnahmt. Rund 7600 Euro wurden in diesen Geräten laut Polizei festgestellt und ebenfalls beschlagnahmt. Ebenfalls seien in einer dortigen Shisha-Bar rund zehn Kilogramm unversteuerten Tabak durch den Zoll sichergestellt worden.

Diverse Mängel

Weitere Verstöße seien unter anderem bei den genutzten Kassensystemen und der Kassensturzfähigkeit festgestellt worden. In einzelnen Lokalitäten fielen den Kontrolleuren laut Mitteilung Hygienemängel auf. Zudem sei bei mehreren Personen eine illegale Arbeitsaufnahme festgestellt worden. In zwei Gaststätten in Groß-Gerau konnte laut Polizei ein baulich nicht genehmigter Zwischengang beziehungsweise Durchbruch zwischen den beiden Lokalitäten festgestellt werden. In diesem waren demnach insgesamt vier Geldspielautomaten aufgestellt worden. Bei zweien von diesen sei eine dauerhaft eingesteckte Spielkarte installiert gewesen. Laut Mitteilung konnte in einer der Lokalitäten der Verdacht einer illegalen Arbeitsaufnahme erhärtet und durch den Zoll aufgenommen werden. Die baulichen Mängel waren demnach derart gravierend, dass der Betrieb vor Ort untersagt und die Lokalität umgehend geschlossen wurde. In einer weiteren Lokalität sei vom Zoll fast neun Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak beschlagnahmt worden.

In einem Betrieb in Gernsheim war kein Personal anzutreffen, obwohl die Lokalität geöffnet war. Die Geldspielautomaten wurden bespielt, eine vorherige Überprüfung im Spielersperrsystem OASIS erfolgte nicht. Es traten zudem etliche weitere Verstöße, wie fehlende Raucherkennzeichnung, fehlender Jugendschutzaushang, Brandschutzverstöße und versperrte Fluchtwege zu Tage. Die Geldspielautomaten wurden nach Angaben der Polizei durch die Ordnungsbehörde versiegelt. Gleichzeitig ergab eine Überprüfung, dass sich die Frau illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Durch das Finanzamt konnten weiterhin in drei Lokalitäten erhebliche Verstöße bezüglich der Kassenführung festgestellt werden. So fehlte die Technische-Sicherheitseinrichtung an der Kasse. In einem zusammenhängenden Gebäudekomplex wurde gegen die Aufsichtspflicht des Betreibers verstoßen. Die Kontrolleure stellten den Spielbetrieb ein und schlossen die beiden Lokalitäten.

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