Brandenburg: Ausnahme für Verbundspielhallen verlängert

In Brandenburg wurde am 17. Dezember das neue Spielhallengesetz verabschiedet. Die Ausnahme für Verbundspielhallen wurde dabei um 5 Jahre verlängert, berichtet Thomas Breitkopf, Präsident des Bundesverbands Automatenunternehmen und 1. Vorsitzender im Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.

Nach § 25 Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist die Erteilung einer Erlaubnis für sogenannte Verbundspielhallen ausgeschlossen. Einige Bundesländer, so auch Brandenburg, haben in den jeweiligen Landesgesetzen jedoch abweichende Regelungen dazu beschlossen. So konnten nach §11 Absatz 3 des Brandenburgisches Spielhallengesetz von 2021 abweichend bestehende Verbundspielhallen zugelassen werden. Die Bedingungen dazu waren unter anderem die Zertifizierung, der Sachkundenachweis und die besonders Schulung des Personals. Diese Regelung wäre mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen, im Anschluss wären keine neue Erlaubnisse mehr möglich gewesen. Mit der Novellierung des Gesetzes wurde diese Frist nun bis Ende 2030 verlängert.

Eine ähnliche Situation bestand in Niedersachsen. Auch hier liefen zum Jahresende die Fristen für Doppelspielhallen aus. Die CDU hatte beantragt, die Frist bis Dezember 2030 zu verlängern. Doch die Landesregierung beschloss, die Regelung nicht zu verlängern. Rund 250 Verbundspielhallen sind betroffen.

Bild: © Breitkopf