20.04.2026
250.000 Euro Zwangsgeld: GGL geht gegen Capital Bra wegen Werbung für illegales Glücksspiel vor
„Wir schrecken auch vor bekannten Namen nicht zurück. Wer illegales Glücksspiel bewirbt, muss mit konsequenten behördlichen Maßnahmen rechnen.“ Damit kommentiert Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), das Vorgehen seiner Behörde gegen den Rapper Capital Bra. Er soll in Livestreams illegales Online-Glücksspiel gezeigt und beworben und die Videos davon auf seinen Social-Media-Kanälen zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus soll er entsprechende Webseiten mit einer dauerhaften Bannerwerbung auf seinen Kanälen bewerben und eine Vergleichsseite für illegale Online-Glücksspielanbieter betreiben. Gemäß § 5 Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) ist Werbung für illegales Glücksspiel in Deutschland verboten.
Konsequente Verfolgung
Demnach hatte die GGL bereits im Oktober 2025 ein Verfahren gegen Capital Bra wegen Werbung für illegales Glücksspiel eingeleitet. Der Rapper habe weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung einschließlich Zwangsgeldandrohung reagiert. Zur Durchsetzung der Verfügung hatte die GGL das Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt. Mithilfe des zuständigen Polizeipräsidiums Westhessen wurde diese Festsetzung bei einem Club-Konzert des Rappers am 18. April in Wiesbaden zugestellt. „lllegales Glücksspiel darf weder beworben noch durch scheinbar unterhaltende Inhalte verharmlost oder gefördert werden“, macht die GGL in diesem Kontext deutlich. Die Behörde betont, dass Streaming solcher Inhalte als Werbung gilt. Verstöße würden „konsequent mit Untersagungsverfügungen und empfindlichen Zwangsgeldern“ verfolgt.
Warnung vor Werbepraktiken für illegales Glücksspiel
Die GGL warnt vor den Risiken nicht regulierter Angebote und kritisiert entsprechende Praktiken von Influencern und Streamern. Die in den Livestreams und Videos präsentierten virtuellen Automatenspiele sowie Online-Casino-Spiele können demnach manipuliert oder unrealistisch dargestellt sein. Zusätzlich würden durch die Streamer gezielt Anreize zur Teilnahme geschaffen, etwa durch Gewinnspiele.
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