03.07.2026
BA und Dehoga zu Maßnahmen des Reformpakets
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD haben am 2. Juli ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten vorgelegt. Es soll Wachstum fördern, Beschäftigung sichern und Bürokratie abbauen. Die konkrete Ausgestaltung wird erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Der Bundesverband Automatenunternehmen (BA) und der Dehoga Bundesverband haben erste Einschätzungen gegeben.
Relevante Vorhaben für Automatenunternehmen
Die aus BA-Sicht wichtigsten Vorhaben für Automatenunternehmen betreffen arbeitsrechtliche, steuerliche und bürokratische Punkte. Der Verband sieht Entlastungsansätze, insbesondere bei Arbeitsrecht, Datenschutz, Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau, aber auch Punkte, die zu finanziellen Mehrbelastungen führen können. Folgende Maßnahmen hebt der BA hervor. Im Bereich „Arbeitsrecht und Personal“ die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung und die verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag. Die Möglichkeit von sachgrundlosen Befristungen bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Möglichkeit der erneuten Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber. Die Anhebung der steuerlichen Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro für Sonn- und Feiertagszuschläge.
Als spürbare Mehrbelastung für viele Automatenunternehmen mit Minijob-Strukturen ordnet der BA das Vorhaben im Bereich Steuern und Kosten ein, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben. In puncto Bürokratieabbau, Genehmigungen und betriebliche Praxis bleibt laut Verband in vielen Punkten abzuwarten, ob sich Entlastungen für Automatenunternehmen im Alltag ergeben. Das hänge von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab. Etwa bei der Vereinfachung des Datenschutzes für kleine und mittlere Unternehmen, bei schnelleren Antragsgenehmigungen oder bei der Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten.
Gastgewerbeperspektive
Der Dehoga Bundesverband spricht mit Blick auf das von der Regierung vorgestellte Reformpaket wie auch der BA von Ansätzen, die in die richtige Richtung weisen. Ob und wann daraus spürbare Entlastungen für die Betriebe werden, entscheide sich in den Gesetzgebungsverfahren, heißt es auch vom Dehoga. Als gut und wichtiges Signal für die Branche wertet der Verband, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Hinsichtlich der geplanten Verteuerung durch die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes macht Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke deutlich: „Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt.“
Sehr kritisch sieht der Verband, dass die dringend benötigte Wochenarbeitszeit nicht behandelt wurde. „Für das Gastgewerbe bleibt die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ohne Wenn und Aber eine zentrale Forderung“, so Schimke. Positiv bewertet der Dehoga hingegen die geplante Ausweitung der steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschläge, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten. „Diese Maßnahmen sind für unsere Betriebe in Zeiten gewaltiger Herausforderungen von großer Relevanz.“
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