Antragsstart für Überbrückungshilfe IV

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können von Corona betroffene Unternehmen seit dem 1. April Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Darüber informiert der Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA), Stephan Burger, in einem Rundschreiben. Die Anträge seien durch prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberaterin/Steuerberater) über die offizielle Plattform einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen seien in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

„Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt“, schreibt Burger. Zu beachten sei, dass Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung nur bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden können.

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