02.02.2026
BaWü: Kontrollgruppe beim RP Karlsruhe noch nicht einsatzbereit
Im November 2025 wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Kontrollgruppe gebildet. Diese soll Vor-Ort-Kontrollen in Spielhallen und Wettvermittlungsstellen durchführen. Darüber informiert der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) in einem Rundschreiben. Diese Kontrollgruppe ist jedoch noch nicht einsatzfähig, wie aus einer Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums hervorgeht. Vorausgegangen war eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Sascha Binder.
Sukzessiver Aufbau
Laut der Auskunft in der Stellungnahme wird die Leitungsstelle erst zum 1. März 2026 besetzt. Erst danach sollen sukzessive zwölf weitere Stellen besetzt werden. Dementsprechend wurden bislang keine Vor-Ort-Kontrollen durch die Gruppe durchgeführt. Der Fokus sei zunächst die Erstellung eines grundlegendes Konzeptes für die Einsätze und Abläufe der Kontrollgruppe, die entsprechende Abstimmung innerhalb des Regierungspräsidiums Karlsruhe und auf Ebene der anderen Regierungspräsidien sowie die enge Kommunikation mit den unteren Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit sowie der Polizei. Die vom Land prognostizierte Zahl von circa 1.200 Spielhallen, die kontrolliert werden müssten, wird weiterhin als realistisch angesehen.
„Lediglich fünf Verstöße“
Bereits im vergangenen Jahr gab es Vor-Ort-Kontrollen in Baden-Württemberg, jedoch unterlag die Durchführung den Gemeinden. 135 Wettvermittlungsstellen wurden so 2025 unter Aufsicht des zuständigen RP Karlsruhe kontrolliert. „Im Gegensatz zu den Vorjahren konnte bei den Vor-Ort-Kontrollen festgestellt werden, dass die glücksspielrechtlichen Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz weit überwiegend eingehalten werden. So wurden lediglich fünf Verstöße festgestellt, die auch jeweils im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt wurden“, heißt es in der Bilanz.
Die SPD-Landtagsfraktion und Sascha Binder MdL hatten die neu zu schaffende Kontrollgruppe beim RP Karlsruhe bereits in der Landtagsdebatte um das Landesglücksspielgesetz als unzureichend kritisiert, erklärt der AVBW. Der Antrag zeige nun, dass zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Vollzugspraxis noch eine deutliche Lücke besteht.