Bayern: Online-Schulungen verlängert

In Bayern können Schulungen nach dem Sozialkonzept, besondere Schulungen für Personal von Verbundspielhallen sowie die Unterrichtung für den Sachkundenachweis bis zum 31. Dezember 2022 weiter online stattfinden. Dies meldet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf Nachfrage des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV).

Wörtlich schreibt das Ministerium dem Verband: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit, Schulungen (Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GlüStV 2021, besondere Schulung des Personals von Verbundspielhallen gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Buchst. d AGGlüStV sowie die Unterrichtung zum Erwerb des Sachkundenachweises für Betreiber von Spielhallen gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Buchst. c AGGlüStV) vorübergehend als Online-Schulungen durchzuführen, in Bayern nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert wird, wenn ausreichende Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen werden und die Verwirklichung der mit den Schulungen verfolgten Ziele auch unter notwendigen formatspezifischen Anpassungen gewährleistet ist.“

Konzept für dauerhafte Online-Schulungen

Um dem vielfach geäußerten Wunsch nach einer dauerhaften Möglichkeit der Online-Schulungen nachkommen zu können, erarbeitet das Ministerium derzeit ein Konzept, das es ermöglichen soll, Schulungen ohne Schmälerung des Lernerfolgs auch digital abzuhalten. „Da unser Rahmenkonzept zur Erstellung von Sozialkonzepten in Bayern (Stand 30. September 2021) die Abhaltung der Schulungen in Präsenz vorsieht, ist eine Anpassung des Rahmenkonzepts erforderlich, die auch mit externen Stellen abgestimmt werden muss“, heißt es vom Ministerium.