Bet3000 erhält Lizenz für Online-Sportwetten zurück

Bet3000 darf wieder in vollem Umfang von seiner bundesweit gültigen Sportwettenkonzession Gebrauch machen. Wie IBA Entertainment Ltd., Betreiberin der Marke Bet3000 mitteilt, habe man vor dem Verwaltungsgericht in Halle mit Beschluss vom 4. Juni 2025 (Az.: 7 B 182/24 HAL) Recht erhalten. Neben dem stationären Angebot wird jetzt auch das Online-Angebot wieder auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geführt. Die GGL hatte Bet3000 am 24. Juli 2024 die Lizenz entzogen. Laut Unternehmen unter Verweis auf vermeintlich technische Mängel. Dank einer Zwischenverfügung konnte Bet3000 seit dem 6. August wieder stationäre Sportwetten in seinen über 250 Wettvermittlungsstellen anbieten. „Nachdem die GGL die Erlaubnis der IBA Entertainment Ltd. im letzten Jahr unter Anordnung des Sofortvollzugs widerrufen hatte, hatte das OVG Sachsen-Anhalt dem Unternehmen im Rahmen des in der Folge umgehend eingeleiteten gerichtlichen Eilverfahrens zunächst bestätigt, dass das stationäre Geschäft weiterbetrieben werden kann“, erklärt das Unternehmen. Bis zu einer Eilentscheidung in der Sache, die nun erfolgt ist.

Anordnung des Sofortvollzugs rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit dem aktuellen Beschluss laut Bet3000 vollumfänglich und umfassend zugunsten des Sportwettenanbieters und damit mittelbar auch zugunsten ihrer zahlreichen Vermittlungspartner entschieden. Insoweit könne und dürfe Bet3000 (IBA Entertainment Ltd.) nun neben dem stationären Angebot über die bundesweit tätigen Wettvermittlungsstellen auch online wieder ihr Sportwettangebot anbieten. Und könne sich nach der gerichtlichen Entscheidung weiterhin auf seine bundesweit gültige Sportwettenkonzession berufen. „Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass der Widerrufsbescheid der Behörde rechtswidrig sei“, betont Bet3000. Insbesondere die Anordnung des Sofortvollzugs sei unzureichend begründet, fehlerhaft und damit ebenfalls rechtswidrig.

Gravierende Folgen für Bet3000

In seiner Mitteilung auf der Bet3000-Website zeichnet das Unternehmen die Entwicklung seit dem Lizenzentzug nach. Danach führten Vermittlungsversuche mit der Behörde während des Verfahrens zu keinem Ergebnis. Bet3000 führt außerdem an, dass einer Vielzahl anderer Unternehmen am deutschen Sportwettenmarkt ebenfalls unterschiedliche, teils erhebliche Verstöße vorgehalten worden seien. Diese hätten aber „’nur‘ sogenannte ‚öffentliche Abmahnungen‘ oder Anhörungen“ zur Folge gehabt. Die Folgen für Bet3000 und ihre verbundenen Unternehmen dagegen sind und waren nach eigenen Angaben gravierend. „Es standen über 1.500 Arbeitsplätze in ganz Deutschland auf dem Spiel. Hunderte, überwiegend selbstständige Franchise-Partner bangten um den Erhalt ihrer Geschäfts- und Lebensgrundlage.“

Dank für Unterstützung

Deshalb gelte der aufrichtige Dank des Unternehmens allen Kundinnen und Kunden, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe, allen Partnern (Betreiber der Wettvermittlungsstellen) und ihren Teams sowie allen sonstigen Unterstützern für den Einsatz, das Vertrauen und die Treue dem Unternehmen gegenüber. Auf der Grundlage der gerichtlichen Bestätigung werde die Bet3000-Gruppe ihren Anspruch als einer der führenden Anbieter im deutschen Sportwettenmarkt bekräftigen. Und weiterhin auf „höchste technische Standards, Top-Produkte und große Transparenz für alle unsere Kundinnen und Kunden“ setzen, so das Unternehmen.

Bild: © Bet3000