Bet3000: Stationäres Angebot zurück auf Whitelist

Bet3000 ist seit dem 6. August wieder auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gelistet. Allerdings bezieht sich die Genehmigung derzeit ausschließlich auf stationäre Angebote. Dies ist das Ergebnis einer Zwischenverfügung von IBA Entertainment, Mutterkonzern von Bet3000, vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Am 25. Juli war Bet3000 die Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten durch die GGL entzogen worden. Der Lizenzentzug erfolgte laut einem Vertreter von IBA „aufgrund des Vorwurfs der Nichteinhaltung bestimmter technischer Regelungen im Onlinevertrieb“ im Zusammenhang mit dem IT-Aufsichtssystem LUGAS. In der Folge war das Online-Angebot des Sportwettanbieters nicht mehr erreichbar und auch die über 200 Wettvermittlungsstellen in Deutschland stellten den Betrieb ein. Zumindest letztere können nun vorläufig wieder öffnen.

„Großer Zwischenerfolg“

Wie ein Vertreter von IBA Entertainment gegenüber games & business erklärte, hat das OVG Magdeburg IBA Entertainment vorläufigen Rechtsschutz durch die Zwischenverfügung (Az 3 O 123/24) dahingehend gewährt, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf in Bezug auf das stationäre Angebot wiederhergestellt wurde. Entsprechend ist IBA auf der Whitelist wieder als Veranstalter für Sportwetten aufgeführt. Jedoch mit dem Hinweis, dass dies für den terrestrischen Vertrieb gilt. Das Gericht habe bisher nur eine vorläufige Abwägung vorgenommen, in der Sache noch nicht entschieden. Daher sei auch ein Gesamterfolg im Eilverfahren weiterhin möglich, erklärt der Vertreter von IBA. „Offenbar geht das OVG zutreffend auch davon aus, dass die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar ist“, lautet seine Einschätzung. Die Entscheidung gilt, bis das Verwaltungsgericht Halle abschließend über den Eilantrag entschieden hat, wird von der Bet3000-Seite aber als „großer Zwischenerfolg“ vermeldet.

Bildquelle: © Bet3000