30.04.2024
Betano zieht Revision im BGH-Verfahren zurück
Der Wettanbieter Betano hat die Revision im Prozess um die Rückzahlung von Wettverlusten zurückgezogen. In dem Prozess vor dem Bundesgerichtshof forderte ein Spieler die Verluste aus Online-Sportwetten von Betano zurück, weil das Unternehmen Sportwetten ohne deutsche Lizenz angeboten hatte. In der vorherigen Instanz am Oberlandesgericht Dresden hatte der Spieler recht bekommen, weshalb Betano ein Revisionsverfahren vor dem BGH anstrebte. Das Verfahren war für den 2. Mai angesetzt, ehe Betano nun kurzfristig die Revision zurückzog. Somit bleibt das Urteil aus der Vorinstanz gültig.
In einem ähnlichen Verfahren (Aktenzeichen I ZR 90/23) gegen den Anbieter Tipico hatte es zuletzt neue Entwicklungen gegeben. Das Verfahren um die Rückzahlung von Sportwettverlusten sollte ursprünglich bereits im März vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden, wurde jedoch wenige Tage vor dem Termin für Vergleichsgespräche ausgesetzt. Die Vergleichsgespräche zwischen Tipico und dem Kläger „Gamesright“ scheiterten schließlich, weshalb das Verfahren nun erneut aufgenommen wird.
Hintergründe des BGH-Verfahren gegen Betano
Im Jahr 2018 hat der Kläger rund 12.000 Euro bei Online-Sportwetten des österreichischen Wettanbieters Betano verloren. Zu dieser Zeit hatte Betano bzw. dessen Muttergesellschaft, die Betkick Sportwettenservice GmbH aus Österreich, keine deutsche Lizenz. Das Unternehmen hätte folglich in Deutschland kein Online-Glücksspiel anbieten dürfen. Der Kläger war bereits in der Vorinstanz am Oberlandesgericht Dresden erfolgreich. Betano strebte in der Sache eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Im Zuge des angestrebten Revisionsverfahrens hatte das BGH Anfang April mit einem Hinweispapier der Spielerseite den Rücken gestärkt. Darin argumentieren die Richter, Betano habe gegen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in der Fassung von 2012 verstoßen. Somit wären die Verträge zwischen dem Spieler und dem Anbieter nichtig. Der Spieler hätte in der Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Hinweispapier war als klares Indiz auf den Ausgang des Prozesses gewertet worden. Nun zog Betano die Revision kurzfristig zurück und akzeptiert somit das Urteil aus der Vorinstanz. Ein Grundsatzurteil des BGH bleibt somit zunächst aus, könnte aber im Verfahren gegen Tipico erfolgen.
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Bildquelle: Nikolay Kazakov – Bundesgerichtshof.de