„Die Ruhe vor dem Sturm“– 19. Fachtagung Sportwette und Glücksspiel

Es fühle sich aktuell an wie die Ruhe vor dem Sturm, befand Markus Ruttig, Fachanwalt und Leiter der 19. Jahresfachtagung Sportwette und Glücksspiel des Forum – Institut für Management. Die Konferenz fand am 21. November in Köln statt. Zwar seien es politisch turbulente Zeiten, doch im Glücksspielrecht sei es vermeintlich ruhig, so Ruttig. Ähnlich wie 2009 könne dies die Ruhe vor dem Sturm sein. Dafür spricht unter anderem, dass in Luxemburg derzeit vier Verfahren anhängig sind, welche in Deutschland große Wellen schlagen könnten. Betroffen sind unter anderem die Rückzahlung von Sportwettverlusten und die Abstandsregeln für Spielhallen.

„Überall ist es besser als auf Malta“

In einem bemerkenswerten Vortrag schilderten die Anwälte Karim Weber und Benedikt Quarch ihre Erfahrungen in Prozessen rund um die Rückzahlung von Verlusten aus dem Onlineglücksspiel, von Österreich bis Curacao. Karim Weber bezeichnet sich selbst als „Erfinder der Chargeback-Klagen“, die von dort in andere europäische Länder wie auch Deutschland geschwappt seien. Seine Kanzlei verhandelte in Österreich nach eigenen Angaben über 15.000 solcher Fälle. In Österreich sind Sportwetten legal. Bei den Online-Casinospielen dagegen gibt es einen staatlichen Monopolisten, private Angebote sind demnach illegal. Nach der österreichischen Rechtssprechung spielt die Wissentlichkeit des Spielers keine Rolle bei Entscheidungen über Rückzahlungen. Das bedeutet: Auch wenn ein Spieler bewusst an illegalen Glücksspielen teilnimmt, kann er die Verluste vor einem österreichischen Gericht einklagen.

Die Vollstreckung solcher Urteile im Ausland sei häufig eine Herausforderung, erklärte Benedikt Quarch. „Einige Anbieter im Ausland setzen die Urteile um, andere aber nicht.“ Dabei gäbe es große Unterschiede zwischen den Ländern. Auf Curacao konnten die Anwälte rechtliche Erfolge erzielen, auch auf Zypern funktioniere die Vollstreckung häufig. Doch vor allem in einer Jurisdiktion gibt es Probleme: „Überall ist es besser als auf Malta.“ Die Entwicklung gipfelte, zumindest vorerst, in der Verabschiedung des sogenannten Bill 55, das maltesische Gerichte anweist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspielsektor zu verweigern. „Das war eine Verzweiflungstat der Malteser“, bewertet Karim Weber.

„Die Herren der Zahlen“

Mit Blick auf Deutschland betonte Nadja Wierzejewski: „Die Aufsicht ist kein zahnloser Tiger.“ Sie ist als Abteilungsleiterin bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zuständig für die Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels im Internet und unerlaubter Werbung. Unter anderem die öffentlichen Abmahnungen, welche durch die Behörden ausgesprochen wurden, hätten ihren Zweck erfüllt. Auch im Bereich Payment-Blocking vermeldet die GGL große Fortschritte. „Bei den Zahlungsdienstleistern stoßen wir auf viel Einsicht. Unser kooperativer Ansatz hat sich ausgezahlt.“ Zwar würden viele illegale Anbieter noch Zahlungsdienstleister anzeigen, um seriös zu wirken. Diese seien jedoch nicht tatsächlich verfügbar. Die Überwachung des Marktes erfolge mit großem Aufwand. So werden laut Wierzejewski beispielsweise Testkäufe „regelmäßig und mit großem Erfolg“ durchgeführt. Auch die Daten aus der Zentraldatei würden regelmäßig geprüft werden. „Wir werden die Herren der Zahlen sein.“