16.12.2021
Freiwillige Schließung kein Hindernis
Wer sein Unternehmen freiwillig schließt, weil der Betrieb wegen der Corona-Beschränkungen unwirtschaftlich ist, hat trotzdem Anspruch auf die Überbrückungshilfe III Plus. Dies war die zentrale Botschaft einer Info-Veranstaltung des Automaten-Verbands Baden-Württemberg (AVBW) für seine Mitglieder am 15. Dezember.
„Wir kämpfen mit Corona, es kommen deutlich weniger Gäste in die Spielhallen“, beklagte Dirk Fischer, 1. Vorsitzender des AVBW. Noch während der Zoom-Konferenz des Verbands hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Information herausgegeben, dass Unternehmen, die wegen behördlich angeordneter coronabedingter Einschränkungen – etwa der 2G- oder 2G-Plus-Regel – freiwillig schließen, trotzdem die Überbrückungshilfe III Plus beantragen können. Eine Frage, die zuvor viele Aufstellunternehmer in Baden-Württemberg beschäftigt hatte.
Das sei „sehr positiv“, lobte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Florian Künstle diese politsche Entscheidung. Er erläuterte als Gastredener den anwesenden Verbandsmitgliedern die Details dieser Wirtschaftshilfe. Äußerst günstig für Unternehmer sei auch, dass die Überbrückungshilfe III Plus nun bis zum 31. März 2022 beantragt werden könne. Zwar sei dieses Instrument staatlicher Finanzhilfe „weitgehend identisch“ mit der Überbrückungshilfe III, aber dennoch müsse ein eigener Antrag dafür gestellt werden, betonte Künstle.
Einen ausführlichen Bericht über diese Info-Veranstaltung des AVBW und welche Unternehmen unter welchen Bedingungen einen Antrag für die Überbrückungshilfe III Plus stellen können, finden Sie in der Januar-Ausgabe von games & business. Sie wollen wissen, was die Automatenbranche bewegt? Dann brauchen Sie das kostenlose Probe-Abo von games & business!