Fristverlängerung für Grundsteuer-Erklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert. Das berichtet das Handelsblatt und beruft sich auf Regierungs- und Länderkreise. Bund und Länder hätten sich am 13. Oktober darauf geeinigt. Bislang war der verpflichtende Abgabetermin am 31. Oktober 2022.

Weil den Finanzämtern in Deutschland noch immer zahlreiche Grundsteuererklärungen fehlten, werde die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung jetzt einmalig verlängert. Die neue Frist gelte bis zum 31. Januar 2023. Mit diesem Schritt sollen Bürger, Unternehmen und Finanzämter entlastet werden.

In Deutschland müssen dieses Jahr aufgrund einer Reform der Grundsteuer alle Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. Dafür hatten Bund und Länder ursprünglich eine Frist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 gesetzt. Laut Handelsblatt sind bis jetzt – drei Wochen vor Fristende – laut Umfragen erst 20 Prozent aller Steuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

Die Grundsteuerreform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dann greift eine neue Grundsteuerberechnung. Im Vorfeld müssen rund 36 Millionen Erklärungen bearbeitet werden, und die Kommunen müssen die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer anpassen. Die Reform soll unterm Strich aufkommensneutral sein, so das Handelsblatt, also nicht mehr oder weniger Steuern einbringen. Diese lägen derzeit bei jährlich 15 Milliarden Euro. Mittlerweile meldet auch die Nachrichtenagentur dpa, dass die Finanzminister der Länder den Beschluss zur einmaligen Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung getroffen haben.

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