
05.09.2025
GGL: Warnung vor Teilnahme an illegalen Gesellschaftsspielen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten Gesellschaftswetten, zu denen auch Unterhaltungswetten gehören. Solche Wettangebote gegen Entgelt, wie sie etwa auf der Plattform Polymarket angeboten werden, sind nach geltendem deutschem Recht nicht erlaubnisfähig und damit illegal, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
Hohe Manipulationsgefahr
In den vergangenen Wochen und Monaten hat die GGL nach eigenen Angaben vermehrt Berichte über Gesellschaftswetten in regionalen und überregionalen Medien registriert, zuletzt auch Wetten auf den Ausgang des Ukraine-Krieges. Die zunehmende öffentliche Präsenz solcher Angebote veranlasse die Behörde, die Bevölkerung gezielt zu warnen und über die rechtliche Lage und Gefahren illegaler Wetten aufzuklären.
Gesellschaftswetten beziehen sich demnach auf Ereignisse des öffentlichen oder gesellschaftlichen Lebens, etwa politische Wahlen, Gerichtsurteile, Naturkatastrophen, gesellschaftliche Ereignisse oder andere, nicht-sportliche Entwicklungen. Solche Formate seien besonders anfällig für Manipulation, da sie häufig auf unklaren, subjektiven oder beeinflussbaren Ereignissen basieren.
Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sind solche Wetten laut § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig. Laut Behörde hat der Gesetzgeber ausschließlich Wetten auf definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln als erlaubnisfähig zugelassen. Jede andere Art von Wetten ist verboten und nicht erlaubnisfähig. Sowohl das Veranstalten oder Vermitteln solcher illegalen Wetten, als auch die Teilnahme daran, sowie die Bewerbung des Angebotes, sind demnach strafbar.
Bild: © GGL