
10.04.2025
Gastronomie: 7 Prozent gelten ab Januar 2026
Der Dehoga begrüßt die Entlastungen für das Gastgewerbe, die der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält. Er enthalte wichtige Verbesserungen für die Branche. Dehoga-Präsident Guido Zöllick nennt die Umsatzsteuerreduzierung für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf dauerhaft 7 Prozent, die Wochenarbeitszeit und den Bürokratieabbau. Damit würden wichtige Weichen für die Zukunft der 200.000 gastgewerblichen Betriebe und ihrer zwei Millionen Beschäftigten gestellt.
„Endlich fairer Wettbewerb“
Die vereinbarte dauerhafte Geltung der 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sei von besonderer Relevanz. „Diese Maßnahme sorgt endlich für fairen Wettbewerb und beendet die steuerliche Benachteiligung unserer Branche gegenüber anderen Anbietern von Essen“, betont Zöllick. Es gehe um die Zukunftssicherung unserer häufig familiengeführten Cafés, Wirtshäuser und Restaurants. Zöllick: Dafür haben wir jahrzehntelang gekämpft und gute Argumente für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent vorgebracht.“
Als „richtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität im Arbeitsmarkt“ bezeichnet Zöllick zudem die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit nach EU-Recht anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit. „Diese Reform entspricht der Lebensrealität und dem Wunsch unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso wie vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Auch eine zentrale Forderung des Dehoga. Die Absichtserklärungen, Bürokratie abzubauen, begrüßt der Dehoga-Präsident ebenso. „Die Parteien haben den Ernst der Lage im Gastgewerbe erkannt“, so Zöllick. Und fordert: „Jetzt muss daraus verbindliche Politik werden.“
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