14.08.2026
Gesellschaftswetten und Prognosemärkte: Neuer FAQ-Bereich der GGL
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) informiert in einem neuen FAQ-Bereich über rechtliche Risiken von Gesellschaftswetten und Prognosemärkten. Dabei macht die Behörde deutlich: Gesellschaftswetten sind in Deutschland nicht erlaubnisfähig. Die Teilnahme aus Deutschland sei daher nicht zulässig und kann strafbar sein. Bei der rechtlichen Bewertung eines konkreten Angebots entscheide die tatsächliche Ausgestaltung und Zugänglichkeit, ob es sich um ein unerlaubtes Glücksspielangebot handelt.
Nicht erlaubnisfähige Gesellschaftswetten
Bei Gesellschaftswetten wird auf den Ausgang gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Ereignisse gewettet. Solche Wetten sind laut GGL nach dem deutschen Glücksspielrecht nicht erlaubnisfähig. Für Spielende bedeute dies: Wer von Deutschland aus an einer solchen Wette teilnimmt, kann sich strafbar machen. Und auch das Veranstalten oder Vermitteln entsprechender Wetten kann strafbar sein. Schließt ein Anbieter die Teilnahme aus Deutschland wirksam aus und sperrt sein Angebot für den deutschen Markt, stelle das Angebot hingegen nicht ohne Weiteres ein unerlaubtes Glücksspielangebot in Deutschland dar.
Orientierung durch neuen FAQ-Bereich
Die GGL erreichen nach eigenen Angaben regelmäßig Anfragen von Verbraucherseite, Medienvertreterinnen und Medienvertretern sowie weiteren Interessierten zu Gesellschaftswetten und Prognosemärkten. Vor diesem Hintergrund werden Gesellschaftswetten jetzt in einem neuen FAQ-Bereich definiert. Im Weiteren gibt es unter anderem Antworten darauf, welche Wetten in Deutschland erlaubt sind. Oder auch darauf, was die GGL gegen unerlaubte Gesellschaftswettenangebote unternimmt. Da Aufklärung und Prävention wesentliche Bestandteile des gesetzlichen Auftrags der GGL sind, wolle man Verbraucherinnen und Verbraucher für die rechtlichen Risiken entsprechender Angebote sensibilisieren. Hier geht es zum entsprechenden FAQ-Bereich rund um illegale Gesellschaftswetten. Weitere Informationsangebote der GGL sind etwa die Informationsbroschüre „Illegales Glücksspiel im Internet – Erkennen, Vermeiden, Melden“ oder auch das FAQ zu illegalem Glücksspiel im Internet.
© GGL (Screenshot gluecksspiel-behoerde.de)