Hessen: Erlaubnischaos um Verbundspielhallen

Aufregung in Hessen. „Wir sind ziemlich überrascht worden“, sagte der 1. Vorsitzende des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV), Michael Wollenhaupt (r.). „Es ist eine unglückliche Entwicklung, ich hätte es mir anders gewünscht“, wurde Andreas Rey (l.), Beauftragter des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) für Länderkommunikation in Hessen, noch deutlicher. Anlass des Unmuts unter den Branchenvertretern ist eine für sie ungünstige Auslegung des hessischen Spielhallengesetzes durch das Innenministerium – eines Gesetzes, das im vergangenen Jahr in Kraft trat und mit dem die Branche gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern eigentlich ganz gut leben kann. Konkret geht es darum, dass das Innenministerium die Auffassung vertritt, dass alle Verbundspielhallen bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag auf eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis stellen müssen, unabhängig davon, welche Befristung die aktuelle Erlaubnis hat. Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen des § 13 HessSpielhG eingehalten werden müssen. Dazu zählt unter anderem, dass alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert sind.

„Ganz wichtig, Antrag zu stellen“

Wegen der Brisanz des Themas und des Zeitdruckes hatte der HMV am 11. Oktober kurzfristig eine Sonderveranstaltung organisiert. Diskutiert wurde dabei auch über einen noch nicht der Branchenöffentlichkeit zugänglichen Erlass des Innenministeriums, in dem die Behörde ihre untergeordneten Organe dazu anhält, bestehende Erlaubnisse für Verbundspielhallen zu widerrufen. Wie die einzelnen Kommunen mit diesem Erlass umgehen werden, würden die nächsten Wochen zeigen. Rey zeigte sich jedoch wenig optimistisch: Er geht davon aus, dass Betreiber von Verbundspielhallen in naher Zukunft Widerrufsschreiben zugestellt werden. Umso entscheidender sei es, jetzt tätig zu werden, wie Wollenhaupt ausführte: „Es ist ganz wichtig, dass Sie bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Erlaubnisantrag stellen. Tun Sie das nicht, entsprechen Sie nicht mehr der Gesetzeslage und riskieren eine Schließung.“

Auch HMV-Justiziar RA Simon L. Scherer (M.) monierte das entstandene „Chaos“ und empfahl den Automatenunternehmern „ausdrücklich, etwas zu machen“. Was die Form des Antrags betrifft, plädiert Scherer für eine Formulierung, die inhaltlich transportiert, dass hier vorsorglich ein Antrag gestellt wird, der Antragsteller aber davon ausgehe, dass seine Alterlaubnis noch Gültigkeit hat. HMV-Vorstandsmitglied Christoph Schwarzer fand prägnante Worte für den Tenor des Antrags: „Ich beantrage das jetzt, aber nicht aus der Demut heraus.“ Eine konkrete Antragsvorlage will der HMV seinen Mitgliedern in naher Zukunft zur Verfügung stellen.