Jahresfachtagung: „Vermögensabschöpfungen erzielen Wirkung“

Die Jahresfachtagung Sportwette und Glücksspiel fand in diesem Jahr zum 20. Mal statt. Und auch bei der Jubiläumsausgabe am 4. November in Köln wurde einmal mehr deutlich, wie dynamisch und lebhaft die Glücksspielbranche ist. Dies zeigte sich unter anderem in dem traditionellen Parforceritt von Dr. Felix B. Hüsken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, und Prof. Dr. Jan-Philipp Rock, Richter am Landgericht Hamburg, durch die juristischen Entscheidungen rund um das Thema Glücksspiel im vergangenen Jahr. Von Abstandskonflikten im terrestrischen Spiel bis hin zu Klagen zur Rückzahlung von Verlusten aus dem Online-Spiel – die Spann- und Tragweite der Entscheidungen ist groß.

Vermögensabschöpfung als Strategie

Ebenfalls von großer Bedeutung ist der Kampf gegen das illegale Spiel, wie die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg betonte. „Das Thema ‚Organisierte Kriminalität‘ ist in Berlin auf den Straßen sichtbar. Um dem Problem effektiv zu begegnen hat Badenberg im Januar gemeinsam mit anderen Behörden in der Hauptstadt eine Kooperationsplattform geschaffen. Beteiligt sind unter anderem die Justizverwaltung, die Ordnungsämter der Bezirke, Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und Finanzbehörden. Das Ziel ist es, kriminelle Strukturen besser zu erkennen und illegale Gewinne erfolgreicher abzuschöpfen. Hierzu setzt man in Berlin auf das Mittel der Vermögensabschöpfung. Badenberg rechnete vor: „Ein illegales Geldspielgerät nimmt bis zu 10.000 Euro im Monat ein. Statt einem Bußgeld von 10.000 Euro können daher bis zu 120.000 Euro pro Jahr und Gerät abgeschöpft werden.“ Bei konsequenter Einziehung lohne sich die illegalen Geräte nicht länger. Die Berliner Kooperationsplattform sorgte in diesem Jahr bereits für drei größere Kontrolleinsätze. Insgesamt 4,5 Millionen Euro könnten aus diesen Razzien abgeschöpft werden.

„Entsprechendes Klientel nicht abgeschreckt“

„Es ist häufig nicht die drohende Strafe, sondern die Vermögensabschöpfung, die Wirkung erzielt“, unterstrich Dr. Fred Bär. Er wirkt als Referatsleiter der Justiz-Senatsverwaltung Berlin ebenfalls an dem Berliner Projekt mit. Dies liege zum einen daran, dass eine Strafandrohnung von bis zu Jahren „das entsprechende Klientel nicht abschrecke“. Außerdem greife man in der Praxis häufig auf die Strafbarkeit wegen Hinterziehung der Vergnügungssteuer zurück. In diesem Fall gebe die „komplett überlastete Polizei“ die Ermittlungen an das Finanzamt ab. Das Verfahren dauere aber lange und am Ende könne man höchstens die ausstehende Vergnügungssteuer einziehen, sprich maximal 25 Prozent der illegalen Einnahmen. Er wünscht sich daher, dass die Rechtslage nachgeschärft und für die Behörden mehr Flexibilität geschaffen wird.

Aufsicht sichert Spielerschutz

Etablierter ist bereits die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Ronald Benter, GGL-Vorstand, blickte auf eine „intensive Zeit“ beim Aufbau der Behörde in den vergangenen vier Jahren zurück. Man habe die Herausforderungen bestanden und biete heute effektive Werkzeuge, um die Aufgaben zu erfüllen. Trotzdem sei man eine „lernende Behörde“, die immer bereit sei Erfahrungen zu machen und neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Während die Erteilung neuer Grunderlaubnisse derzeit für die GGL eine nachrangige Aufgabe sei, sieht Benter die Aufsicht der legalen Marktes als eine zentralen Aufgaben an. „Die Aufsicht stellt den Unterschied zum illegalen Spiel, namentlich den Spielerschutz, sicher.“ Auch die Bekämpfung des illegalen Spiel nannte Benter als wichtige Aufgabe. Derzeit mache der Schwarzmark zwischen 20 und 25 Prozent des Gesamtmarktes aus, beziffert der GGL-Vorstand. Dies entspreche 500-600 Millionen Euro. Man sei bei der Bekämpfung auf einem guten Weg. Unter anderem hätten sich Zahlungsunterbindungen als „sehr effektives Mittel“ herausgestellt, um den Schwarzmarkt unattraktiv zu machen.
Für die Zukunft kündigt Benter an, dass die Behörde sich stetig weiterentwickeln werde, getrieben von der Dynamik des Marktes und Gerichtsentscheidungen. Dabei hofft er auch auf die Unterstützung aus der Politik. So wünschte sich der GGL-Vorstand in Köln, dass das Strafgesetzbuch nachgeschärft wird und auf Änderungen im GlüStV, um IP-Blocking künftig zuzulassen.
Bild: © games & business

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