19.08.2026
Hinweise zu abgelaufenen Ausweisen und OASIS-Abfrage
Mit dem 3. August sind bestimmte Ausweisdokumente aus EU-Mitgliedstaaten abgelaufen. Dies hat auch Auswirkungen auf die OASIS-Abfragen, wie der Bundesverband Automatenunternehmen (BA) in einem Rundschreiben mitteilt.
Demnach waren vermehrt Fragen aufgetaucht, was die Gültigkeit von Ausweisdokumenten betrifft. Zuletzt hatten verschiedene Dokumente ihre Anerkennung als Ausweis- und Reisedokument für grenzüberschreitende Zwecke innerhalb der EU verloren. Dies betrifft insbesondere Ausweisdokumente, die bestimmte Sicherheitsmerkmale nicht erfüllen, nicht maschinenlesbar sind oder keine entsprechende Befristung aufweisen (bspw. sog. „Papierausweise“ aus Griechenland oder Italien).
Vor diesem Hintergrund stellt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Anfrage des BA klar: „Für eine OASIS-Abfrage, unabhängig davon, ob diese manuell über OASIS-WEB oder mittels eines Scangeräts über OASIS-WS erfolgt, ist stets ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.“ Somit gilt für die Praxis, dass auch eine manuelle OASIS-Abfrage nicht die vorherige Feststellung der Identität mittels eines gültigen Ausweisdokuments ersetzt. Ohne ein gültiges Dokument, darf die betreffende Person nicht am Glücksspiel teilnehmen, unterstreicht der BA. Der Bundesverband hat vor Kurzem gemeinsam mit dem RP und dem Hessischen Münzautomaten-Verband einen neuen Informationsflyer vorgestellt, den der BA, das RP und der Hessische Münzautomaten-Verband gemeinsam entwickelt haben.
Bild: © Bundesverband Automatenunternehmen
