
10.07.2025
HMV informiert über Spielgerätesteuer der Stadt Frankfurt am Main
Aktuell würden gehäuft Anfragen bezüglich der Spielgerätesteuerbescheiden der Stadt Frankfurt am Main bei der Geschäftsstelle des Hessischen Münzautomaten-Verbands (HMV) sowie ihren Justiziar, Simon L. Scherer, eintreffen. Das teilt der Verband in einem Rundschreiben mit. Dabei tauchen Unklarheiten darüber auf, wie mit den Widersprüchen gegen diese Steuerbescheide für das erste Quartal 2025 verfahren werden soll. Die Stadt hatte angekündigt, den Widersprüchen nicht abzuhelfen und die Rücknahme des Widerspruchs nahegelegt.
Verband rät von Rücknahme ab
Wie der HMV mitteilt, wird bei Rücknahme des Widerspruchs der Spielgerätesteuerbescheid für das erste Quartal 2025 bestandskräftig. Unternehmerinnen und Unternehmer würden damit die Möglichkeit verlieren dagegen zu klagen. Aus diesem Grund rät der Verband grundsätzlich von der Rücknahme ab.
Zuletzt ergingen die Widerspruchsbescheide der Stadt Frankfurt am Main laut HMV grundsätzlich gebührenfrei, sodass Unternehmer nicht mit Kosten zu rechnen hätten. Sollten Unternehmer nach Zustellung des Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monates keine Klage einreichen, würde der Spielgerätesteuerbescheid ebenfalls bestandskräftig.
Der HMV empfiehlt deshalb auf die aktuell anhängigen Klagen gegen die Stadt Wiesbaden, die bereits seit am 1. Januar 2024 eine Spielgerätesteuer in Höhe von 7,5 Prozent des Spieleinsatzes hat, zu verweisen und das Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zum Abschluss der gerichtlichen Klärung in Wiesbaden anzuregen. Die Sach- und Rechtslage dürfte laut Verband identisch sein.
Bild: © HMV