Illegales Glücksspiel im Saarland: Erhebliche praktische Schwierigkeiten

Die aktuelle Entwicklung und Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Saarland ist Thema einer Anfrage von CDU-Landtagsabgeordneten, die die saarländische Landesregierung jetzt beantwortet hat. Der Automaten-Verband-Saar (AVS) hebt unter Bezug auf die Antwort hervor, dass bislang bei insgesamt 38 Ermittlungsverfahren im laufenden Jahr (Stichtag: 22. Juni 2026) bisher kein eingeleitetes Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden konnte. Wenig besser sah es in den vorangegangenen Jahren aus.

Viele eingestellte Ermittlungsverfahren

Überrascht zeigt sich der Verband auch von der hohen Zahl der Einstellungen der Verfahren. Im laufenden Jahr waren es 5, 49 im Jahr 2025, 60 im Jahr 2024, 90 im Jahr 2023. Die Einstellungsgründe bei Ermittlungsverfahren im Bereich des illegalen terrestrischen Glücksspiels muss die Landesregierung nach eigenenAngaben schuldig bleiben. Es erfolge keine gesonderte statistische Erfassung der Einstellungsgründe, heißt es dazu. Die Auswertung aller in Betracht kommenden Verfahrensakten wäre mit einem erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden und daher in absehbarer Zeit nicht umsetzbar.

Praktische Schwierigkeiten bei Aufklärung und Beweisführung

Bei der Aufklärung und Beweisführung beim illegalen terrestrischen Glücksspiel räumt die Landesregierung Schwierigkeiten der Landespolizeidirektion bei der Auswertung der Geräte ein. Diese erfolge derzeit nahezu ausschließlich im Wege der Amtshilfe durch die Steuerfahndung. Auch manuelle Auswertungen seien nötig. Das führe zu zusätzlichen Zeit- und Personalaufwänden und zur Einbindung externer Kräfte. Die Aufklärung und Beweisführung im Bereich des Online-Glücksspiels ist laut Landesregierung ebenfalls von praktischen Schwierigkeiten begleitet. Strukturelle Defizite bestehen aus Sicht der Landesregierung dagegen nicht. Demnach gibt es im Bereich des illegalen Glücksspiels einen engen Austausch zwischen den Behörden – dem Landesverwaltungsamt, den Kommunen, der Landespolizeidirektion, der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung.

Behördenübergreifendes längerfristiges Projekt mit Fokus auf Gastronomie

Für eine Bewertung spezialisierter Ermittlungs- bzw. Koordinierungseinheiten oder Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels in anderen Bundesländern – danach hatten die CDU-Abgeordneten gefragt – fehle es der Landesregierung an einer hinreichenden Kenntnis der jeweiligen organisatorischen, personellen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in anderen Bundesländern. Allerdings hebt die saarländische Regierung ein im letzten Jahr ins Leben gerufenes „behördenübergreifendes längerfristiges Projekt zur Bekämpfung illegaler Phänomene im Zusammenhang mit der Aufstellung von Spielgeräten in Gaststätten“ hervor. Ziele seien die Stärkung und Ertüchtigung des Vollzugs im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit Gewinnspielgeräten. Unter anderem durch eine verbesserte Zusammenarbeit der mit  illegalem Glücksspiel im Automatenbereich befassten Behörden. Zunächst vier Pilotkommunen (Saarbrücken, Kleinblittersdorf, Großrosseln und St. Wendel) sind demnach beteiligt. „Die Ergebnisse, die aus der Arbeit mit den Pilotkommunen resultieren, werden letztendlich dann auf alle saarländischen Städte und Gemeinde durch geeignete Maßnahmen übertragen“, heißt es in der Antwort.

Illegales Spiel in Scheingastronomien grenznaher Kommunen „sehr problemtisch“

Für das Projekt liegen laut Antwort erste Zwischenergebnisse vor. Eines hebt der AVS besonders hervor. „Als sehr problematisches Phänomen hat sich die Aufstellung von zulässigen Spielautomaten an ungeeigneten Aufstellorten, insbesondere in den grenznahen Kommunen erwiesen.“ Aufgeführt als nicht zulässige Aufstellorte sind sogenannte „Scheingaststätten“ und Betriebe mit anderem Schwerpunkt (Tankstellen, Billard- und Shishacafés, Sporteinrichtungen u.v.m.). Eine Vielzahl der erforderlichen sog. Geeignetheitsbestätigungen hätten sich als rechtswidrig oder zumindest grenzwertig erwiesen. Der weitere Verlauf des Projekts und die zukünftige Arbeit der Kommunen werde dies mit einbeziehen. „Vorläufige Feststellungen des Projektes führen zu Überlegungen, die eine Bündelung und Konzentration von Aufgaben im Bereich des gewerblichen Automatenspiels in Gaststätten nahelegen“, heißt es seitens der Landesregierung.

Der AVS verweist angesichts der in der Antwort abgebildeten Entwicklungen beim illegalen Glücksspiel im Saarland auf seine Erfahrungen und seine Expertise zur Erkennung von „echten“ Gaststätten im Unterschied zu sogenannten „Scheingaststätten“. Oder auch von zugelassenen Geldspielgeräten im Unterschied zu illegalen und/oder illegal betriebenen Spielautomaten. Man wolle hier den Kontakt zu den beteiligten Ministerien und Behörden suchen, um diese Expertise anzubieten. Hier geht es zur Antwort der Landesregierung zu der Anfrage der CDU-Abgeordneten Dr. Christopher Salm, Stefan Thielen, Bernd Wegner, Tobias Hans und Timo P. Gros (Drucksache 17/2321 (17/2261), 12. August 2026).

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