Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW kritisiert Erhöhung des Höchsteinsatzes

Die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW kritisiert die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zum 1. Juli 2026 vorgenommene Erhöhung des Höchsteinsatzes bei virtuellen Automatenspielen scharf. Die Landesfachstalle merkt in einer Pressemitteilung an, dass die Änderung nicht in einer Pressemitteilung, sondern lediglich über ein FAQ-Dokument und eine Entscheidungsrichtlinie veröffentlicht wurde.

„Widerspruch zu Zielen des GlüStV“

Aus Sicht der Landesfachstelle steht diese Maßnahme in deutlichem Widerspruch zu den Zielen des § 1 Glücksspielstaatsvertrags, wonach unter anderem Glücksspiel- und Wettsucht verhindert sowie Spielerinnen und Spieler vor suchtfördernden, ruinösen und betrügerischen Angeboten geschützt werden sollen. Statt den Spielerschutz zu stärken, würde das Risikopotenzial einer besonders gefährlichen Glücksspielform erhöht.

„Virtuelle Automatenspiele zählen zu den besonders riskanten Glücksspielformen, weil sie nahezu rund um die Uhr und ortsunabhängig verfügbar sind, eine sehr hohe Spiel- und Ereignisgeschwindigkeit aufweisen, mit intensiven Licht- und Toneffekten arbeiten, Fast-Gewinne erzeugen und bargeldlose Einzahlungen ermöglichen. Diese strukturellen Merkmale erhöhen das Suchtpotenzial erheblich. Eine glücksspielbezogene Störung entwickelt sich dadurch bei virtuellen Automatenspielen mit am schnellsten von allen Glücksspielarten“, heißt es weiter. Mit der neuen Regelung seien bei einem Einsatz von bis zu 5 Euro pro Spielrunde Verluste von bis zu 3.600 Euro pro Stunde möglich. In Kombination mit dem anbieterübergreifenden monatlichen Einzahlungs-Limit von bis zu 10.000 Euro könnten in kürzester Zeit erhebliche Summen verspielt werden, die in keinem Verhältnis zu durchschnittlichen Einkommen stehen.

„Systematische Schutzlücken“

Die Erhöhung der Einsatzlimits stehe zudem im klaren Spannungsverhältnis zur aktuellen gesundheitspolitischen Beschlusslage der Länder. Die 99. Gesundheitsministerkonferenz hat im Juni 2026 einstimmig festgestellt, dass im Glücksspielbereich systematische Schutzlücken, Fehlentwicklungen und Vollzugsdefizite bestehen. Sie fordert ausdrücklich, Jugend- und Spielerschutz sowie Suchtprävention im Sinne eines „Health in all Policies“-Ansatzes stärker in der Glücksspielregulierung zu verankern und einen substantiell stärkeren Gesundheitsschutz sicherzustellen. „Die nun erfolgte Anhebung des Einsatzlimits bei der riskantesten Online-Glücksspielform geht in die entgegengesetzte Richtung“, erklärt die Landesfachstelle.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einer Situation dokumentierter Schutzlücken und erkennbarer Vollzugsprobleme ausgerechnet das Risikopotenzial virtueller Automatenspiele erhöht wird.“ Sagt die Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht, Verena Küpperbusch „Wer den Spielerschutz ernst nimmt, muss zuerst die bestehenden Schutzmechanismen wirksam durchsetzen, statt die Attraktivität und Verlustdynamik dieser Spielform weiter zu steigern.“

Daraus leitet die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW eine Reihe von Forderungen ab:

  • eine transparente öffentliche Begründung der GGL für die Erhöhung des Höchsteinsatzes
  • eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen auf Suchtentwicklung und Verschuldung
  • eine konsequente Überprüfung und Durchsetzung der Verpflichtung zu Fremdsperren
  • die Stärkung automatisierter Frühwarn- und Interventionssysteme bei auffälligem Spielverhalten
  • eine politische Überprüfung der Entscheidung im Lichte des einstimmigen GMK-Beschlusses von Juni 2026

Bild: © Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW