Entain begrüßt Anpassung der Einsatzlimits

Entain begrüßt die Entscheidung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die bislang geltende Einsatzgrenze für virtuelle Automatenspiele zu erhöhen. Das teilt die Muttergesellschaft der Sportwettenmarke bwin in einer aktuellen Pressemeldung mit. Die Neuregelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Vorausgegangen war eine entsprechende Entscheidung der Ländervertreter im Verwaltungsrat der GGL.

„Positives Signal“

„Wir begrüßen die Entscheidung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ausdrücklich. Sie ist ein positives Signal für den regulierten Glücksspielmarkt in Deutschland. Die Bundesländer zeigen damit, dass sie die praktische Wirkung bestehender Regelungen regelmäßig überprüfen und dort Anpassungen vornehmen, wo dies zur Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Kanalisierung von Spieler in legale und staatlich überwachte Angebote“, sagt Simon Priglinger-Simader (Foto), Senior Regulatory Affairs Manager DACH bei der Entain Group und Vizepräsident des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV).

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass Spieler bei zu restriktiven Rahmenbedingungen auf unregulierte Angebote im Schwarzmarkt ausweichen, bei denen weder die deutschen Spielerschutzstandards noch behördliche Kontrollen greifen. Dieser Anteil wächst stetig und liegt heute bereits im mitteren zweistelligen Prozentbereich. „Wir hoffen, dass die jetzige Entscheidung dazu beiträgt, dass Spieler:innen verstärkt den Weg zurück in den regulierten Markt finden. Um eine solche Entwicklung weiter zu fördern, werden auch in anderen Bereichen ähnliche Schritte erforderlich sein, damit der Wettbewerbsvorteil illegaler Anbieter durch vermeintlich attraktivere Produkte weiter verringert wird und eine breitere Kanalisierung hin zu legalen Angeboten stattfinden kann“, so Priglinger-Simader.

Anhebung auf drei bzw. fünf Euro

Mit der nun beschlossenen Anpassung mache die Aufsicht erstmals von der im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, den Höchsteinsatz bei virtuellen Automatenspielen an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Nach der Entscheidung der GGL soll der zulässige Höchsteinsatz pro Spiel für Spieler künftig – abhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen – drei beziehungsweise fünf Euro statt bisher einem Euro betragen. „Die Entscheidung verdeutlicht damit die Bereitschaft der Länder, bestehende Regelungen auf ihre praktische Wirkung hin zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.“

Bild: Simon Priglinger-Simader bei der Klausurtagung der Bundesarbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“, die Teil des Wirtschaftsrat der CDU ist. Quelle: Jens Schicke