Lotto: Verbot von Lotteriewetten durch EuGH bestätigt

Mit dem am 16. April verkündeten Urteil in der Rechtssache C-440/23 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Ansicht des deutschen Toto- und Lottoblocks erneut ein deutliches Signal für die Rechtmäßigkeit der Glücksspielregulierung in Deutschland gesetzt. Der EuGH bestätigt, so Lotto, dass Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben, um Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sowie zur Bekämpfung von Spielsucht zu ergreifen – auch in Form umfassender Verbote und Erlaubnisverfahren. Dieser Ermessensspielraum sei auch von Gerichten in anderen Mitgliedstaaten zu beachten, insbesondere von dem das Verfahren initiierenden Gericht aus Malta. Der EuGH betont demnach nicht nur die Wichtigkeit nationaler Erlaubnisvorbehalte im Glücksspielrecht, sondern auch deren Zulässigkeit, um die Glücksspieltätigkeit in kontrollierte Bahnen zu lenken und Schwarzmärkten entgegenzuwirken.

Folgerichtige und rechtlich gebotene Verbote

Der DLTB begrüßt insbesondere die klare und bestätigende Haltung des Gerichts zum Verbot von Wetten auf Lotterien. Jürgen Häfner (l.), Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Rechtsausschusses im DLTB: „Das Urteil unterstreicht, dass Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, sämtliche Glücksspielangebote unterschiedslos zuzulassen und insbesondere, dass alle Anbieter das deutsche Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Wer keine deutsche Erlaubnis besitzt, ist auf dem deutschen Markt ein illegaler Anbieter.“ Michael Barth (r.), Federführer im DLTB: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des staatlich regulierten Lotteriesystems.“ Der EuGH erkenne an, dass der nationale Gesetzgeber berechtigt ist, Grenzen zu ziehen, wenn es um den Schutz der Spieler und die Sicherung eines fairen und verantwortungsvollen Marktes geht. „Lotteriewetten passen genauso wenig in dieses System wie Prognosemärkte – ihre Verbote sind folgerichtig und rechtlich geboten.“

Darüber hinaus lässt sich dem Urteil Lotto zufolge entnehmen, dass die deutschen Regelungen zur Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel unionsrechtlich zulässig und auch vom maltesischen Gericht anzuwenden sind. „Dies stärkt nicht nur die Verbraucherrechte, sondern sorgt zugleich für faire Wettbewerbsbedingungen zugunsten legaler, staatlich regulierter Anbieter.“

Bilder: © Lotto Rheinland-Pfalz/Bremer Toto und Lotto