26.06.2023
Mindestlohn: 12,41 Euro laut Kommissionsbeschluss
Auf 12,41 Euro soll der gesetzliche Mindestlohn laut Beschluss der Mindestlohnkommission steigen. Damit wird er vermutlich weniger stark erhöht als von Sozialverbänden gefordert. Zum 1. Januar 2024 soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben werden. Zum 1. Januar 2025 soll er dann auf 12,82 Euro steigen (jeweils brutto je Zeitstunde). Für die Höhe des Betrags wurde nicht einvernehmlich gestimmt, sondern gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite, wie dem Beschluss vom 26. Juni 2023 vorangestellt ist. Deshalb enthält er auch eine eigene Stellungnahme der Gewerkschaften.
Die Mindestlohnkommission führt aus: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.“ Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation halte es die Mehrheit der Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn im Umfang des Beschlusses zu erhöhen.
In der Stellungnahme der Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission heißt es: „Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
Letzte Erhöhung kam zum Oktober 2022
Seit 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet nach der Konzeption des Mindestlohngesetzes alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. Sie setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten.
Die Bundesregierung macht in einem nächsten Schritt den neuen Vorschlag der Mindestlohnkommission per Verordnung verbindlich, damit er in Kraft treten kann. Dabei kann sie ihn nur unverändert umsetzen und nicht eigenständig eine andere Höhe festsetzen. Normalerweise sei das Formsache, schreibt etwa die Tagesschau. „Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, blieb zunächst unklar.“
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