01.07.2022
Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro
Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt seit 1. Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde.
Minijobber haben aktuell eine Verdienstgrenze von 450 Euro. Für die Änderung des Mindestlohns ab 1. Juli 2022 ändert sich diese Verdienstgrenze noch nicht. Das bedeutet aber, dass Minijobber weniger arbeiten können, wenn sie unter der Grenze bleiben wollen. Monatlich dürfen Minijobber 43,06 Stunden arbeiten, um bei 450 Euro zu landen. Ab 1. Oktober wird die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht. Wenn der Mindestlohn am 1. Oktober auf 12 Euro steigt, steigt die Grenze auf 520 Euro.
„Arbeitgeber, die im Rahmen des Arbeitsvertrages ein festes Gehalt vereinbart haben, sollten die Arbeitszeit entsprechend reduzieren oder mit den Beschäftigten über ein angepasstes Gehalt verhandeln“, rät Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA). Sollten sie ab dem 1. Juli neues Personal einstellen, müsse im Arbeitsvertrag auch der neue Mindestlohn aufgeführt werden. Bestehende Arbeitsverträge müssten zwar nicht geändert werden, jedoch sollte der neue Mindestlohn in der Lohnabrechnung berücksichtigt sein.
Übrigens: Ein Bundesland hat in Deutschland sogar eine Sonderregel: In Berlin beträgt der Mindestlohn schon 12,50 Euro – und zwar überall dort, wo das Land Berlin eine Beteiligung hat. Eine weitere Erhöhung auf 13 Euro ist in Planung.
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