06.03.2024
Glücksspiel-Paragrafen 284 bis 287: „Überlegen, was man anrichtet“
Die mögliche Aufhebung der Straftatbestände der Paragraphen 284 bis 287 und ihre Folgen wurden im Rahmen eines Webinars der von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft diskutiert. Den Vorschlag zur Aufhebung hatte das Justizministerium in Form eines Eckpunktepapiers zur Reform der Strafgesetzbuchs unterbreitet. Über das Papier diskutierten unter anderem Dr. Martin Plum, Mitglied des Deutschen Bundestags und Mitglied des Rechtsausschusses für die Unionsfraktion, Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann (HLB Schumacher Hallermann) und Julia Lensing, Direktorin Public Affairs, Strategy and Communication bei von Beust & Coll.
Lensing unterstrich, dass sich eine breite Front gegen den Vorschlag formiert hat. So hat unter anderem die Gewerkschaft der Polizei das Vorhaben als „hochproblematisch“ eingestuft. Kritik kommt ebenfalls aus den Suchtverbänden und von Burkhard Blienert, dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung. Auch die Branchenverbände, Richterverbände und die Regulierungsbehörde GGL stellen sich gegen eine Aufhebung. Plum nimmt die breite Kritik ebenfalls wahr. Seine Fraktion stehe zwar noch am Anfang der Meinungsbildung zu dem Thema, habe allerdings eine skeptische Grundhaltung. Unter anderem sei entscheidend, welches Zeichen man mit einer Aufhebung setzt. Und in diesem Fall richte sich das Zeichen vor allem an illegale Betreiber, denen künftig das Leben erleichtert werden würde. Der CDU-Politiker merkt an: „Die Auswirkungen und Verknüpfungen sind sehr vielfältig. Da sollte man sich in Ruhe überlegen, was man anrichtet.“
„Nicht zu Ende gedacht“
Zahlreiche Auswirkungen einer Aufhebung der §§ 284 ff. wurden laut Plum nicht entsprechend berücksichtigt. Als Beispiel hierfür kamen unter anderem Komplikationen mit dem Geldwäscherecht zur Sprache. Ohne den Vortatbestand „Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“ würden illegal erwirtschaftete Beträge künftig nicht mehr unter die entsprechende Gesetzgebung für Geldwäsche fallen. Plum kritisiert: „Der Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht.“ Eine Einschätzung, der sich Sina Rencz-Baasch (GGL) anschließt. Zwar evaluiere ihre Behörde das Eckpunktpapier noch, jedoch sei bereits klar, dass dieses nicht vollständig ausgearbeitet sei. Schon jetzt sei klar, dass Ordnungstatbestände kein angemessenes Äquivalent zu den existierenden Straftatbeständen sein können.
„Spezialisierung statt Abschaffung“ lautet der Vorschlag von Julia Lensing zu dem Thema. Statt der Abschaffung der Straftatbestände sollen laut ihr die Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden spezialisiert gegen illegales Spiel und organisierte Kriminalität vorgehen. Dies könne auch für Entlastung in den Behörden sorgen, die aktuell personell am Limit agierten. Ein Verschlag, der bei Plum „offene Türen“ einrennt. Spezialisierung gerade auch auf Ebene der Staatsanwaltschaften sind für den Bundestagspolitiker unabdingbar.
Obwohl noch nicht klar sei, ob die Aufhebung der Straftatbestände überhaupt den Bundestag erreicht, geht Lennart Brüggemann davon aus, dass das Thema die Branche noch eine Weile begleiten wird. „Es ist ein vielschichtiges Thema mit sehr verschiedenen Perspektiven. Wichtig ist es, den Blick auf die Praxis zu wahren“, fasst Brüggemann zusammen. Aus diesem Grund plane der DOCV in Zusammenarbeit mit der Polizeigewerkschaft eine Folgeveranstaltung zu dem Thema.
Bild: Julia Lensing (oben links, Direktorin Public Affairs, Strategy and Communication bei von Beust & Coll.), Dr. Martin Plum (oben rechts), Mitglied des Deutschen Bundestags, und Dr. Lennart Brüggemann (unten, HLB Schumacher Hallermann) diskutierten im Rahmen eines DOCV-Webinars die Auswirkungen einer potenziellen Aufhebung der §§ 284 ff.