
28.03.2025
Regulierungswut: Kirmes reduziert Greifautomaten
Sind Greifautomaten der erste Schritt in die Glücksspielsucht? Diese Frage erscheint absurd, der Stadtrat im niedersächsischen Georgsmarienhütte beantwortete sie aber anscheinend mit „ja“ und verbot kurzerhand Greifautomaten für die vier großen Volksfeste in der Stadt. Offiziell wurde dies mit dem „glücksspielähnlichen Charakter“ der Automaten begründet.
Schausteller und Verbände wehrten sich gegen das Verbot. Nach der Spielverordnung § 2 dürfen Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Waren besteht, „auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten“ aufgestellt werden. Die Aufstellung der Automaten entspricht also der Spielverordnung. Inzwischen konnten sich die Stadt Georgsmarienhütte und der Schaustellerverband Weser-Ems in dem Konflikt annähern. Ein Komplettverbot scheint vom Tisch zu sein. Die Zahl der Greifautomaten soll jedoch verringert werden. Der aktive Einsatz von Unternehmern und Verbänden hat sich demnach bezahlt gemacht.
Ein Video zu dem Fall finden Sie hier.
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