17.03.2022
Saarland: Gesetz aufgeschoben
Das Änderungsgesetz zum Saarländischen Spielhallengesetz wird in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr beschlossen. Der zuständige Ausschuss des Landtages für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wird sich vor der Landtagswahl nicht mehr damit befassen. Wie es aus zuverlässigen Quellen heißt, waren sich die Koalitionsparteien von CDU und SPD am Ende nicht mehr über Inhalt und Tragweite des geplanten Änderungsgesetzes einig.
Da das Gesetz nun nicht mehr vor der Landtagswahl am 27. März im Landtag behandelt wird, unterfällt es der sogenannten Diskontinuität. Das heißt: Aller Voraussicht nach wird der Gesetzentwurf (in der aktuellen oder in einer abgeänderten Fassung) in den neuen Landtag wieder eingebracht und dann neu behandelt werden.
Der Automaten-Verband Saar begrüßt diese Entwicklung und verweist auf die intensiven Verbandsbemühungen in dieser Sache. Vorsitzender Christian Antz äußerte die Hoffnung, „dass wir unsere Spielstätten weiterhin in der heutigen Form betreiben können”.