Saarland: Spielhallen gegenüber Spielbanken „benachteiligt“

In einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 14. November mit dem Titel „Mehr Strenge gegen private Spielhallen“ schreibt Autor Daniel Kirch über das neue Spielhallengesetz im Saarland. Mit Verweis auf das beschlossene Rauchverbot und weitere Regelungsinhalte spricht Kirch von „Verschärfung[en] des Spielhallengesetzes, die gewerbliche Spielhallen gegenüber den staatlichen Spielbanken benachteilig[en]“. In dem Artikel kommt auch der Automaten-Verband Saar (AVS) zu Wort. Zu den Verschärfungen zählt beispielsweise auch die Neuregelung der Sperrstunde: Spielhallen müssen künftig acht statt sechs Stunden schließen, bei den Spielbanken bleibt es bei sechs. Außerdem sind in Spielhallen künftig auch Speisen verboten, während sie in den Spielbanken erlaubt bleiben.

„Spielhallen immer uninteressanter“

Diese Beschränkungen führten dazu, dass das Spielen immer uninteressanter und der Aufenthalt in Spielhallen nicht mehr einladend sei, zitiert Kirch Rudolf Buchheit, Vorsitzender des AVS. „Wer möchte sich schon in Räumen zum Geldspiel aufhalten, in denen er nicht rauchen und essen darf […]?“ Zudem müssten nicht-alkoholische Getränke zum Verzehr nun gekauft werden. Die Abgabe von alkoholischen Getränken in Spielhallen ist schon seit langem untersagt. Die Unternehmen fürchteten ein noch stärkeres Abwandern der Spielgäste in die Spielbanken, zu Online-Glücksspielen und insbesondere zu illegalen Glücksspielangeboten. Letztere gebe es leider zu viele im Saarland, so Buchheit. Die Ordnungsbehörden und die Polizei müssten ihre Kontrollen verstärken, um dieses illegale Treiben zu stoppen, forderte Buchheit. „Bemerkenswert“ findet er, dass das Saarland bezogen auf seine Fläche und seine Bevölkerung, „die höchste Spielbankendichte aller Bundesländer“ habe. Die Spielbanken seien schnell zu erreichen, teilweise fußläufig in den Innenstädten. „Eine dichte Verfügbarkeit ist somit für Spielinteressierte nahezu rund um die Uhr gegeben“, sagt Buchheit.

„Gleichbehandlung greift nicht“

Die SPD-Fraktion, die für die Verschärfung des Spielhallengesetzes verantwortlich ist, argumentiert gegenüber der Saarbrücker Zeitung, dass der eingeforderte Anspruch auf Gleichbehandlung von Spielhallen mit dem staatlichen Glücksspiel nicht greife. Das Bundesverfassungsgericht habe 2017 entschieden, ein hinreichender Sachgrund für die unterschiedliche Behandlung liege in dem „unterschiedlichen Gefährdungspotenzial beider Typen von Spielstätten (Verankerung im Alltag bei Spielhallen gegenüber Abstand vom Alltag bei Spielbanken) und insbesondere in der sehr unterschiedlichen Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten“. SPD-Fraktionssprecherin Marija Herceg sagte, mit der Verschärfung des Spielhallengesetzes werde auf Forderungen aus der Suchtberatungspraxis reagiert, die darauf abzielten, Anreize zur Verweildauer in der Spielhalle zu reduzieren. Auf den Einwand, dass das Risiko, spielsüchtig zu werden, auch in einer Spielbank besteht, heißt es vonseiten der SPD-Fraktion, dass es im Saarland nur sieben Spielbankstandorte gebe, deren Angebot und Betrieb „staatlich engmaschig überwacht“ werde.