Spielbanken: BA-Justiziar nimmt Stellung zu Steuervorschriften

Wie games & business berichtete, äußerte sich die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung zu den in Deutschland geltenden Steuerregelungen für Spielbanken. Diese sind mit den sogenannten EU-Beihilfevorschriften nicht vereinbar, heißt es in der Mitteilung. Die Folge: Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen. Grundlage der Entscheidung ist eine Beschwerde des Fachverband Spielhallen (FSH).

Folgen der Entscheidung für Spielbanken und den terrestrischen Bereich

Die zuständigen Behörden müssen die rechtswidrige Beihilfe von den Unternehmen zurückfordern. „Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Regelungen muss zunächst durch die Behörden konkret festgestellt werden, ob, und wenn ja, wie hoch der geldwerte Vorteil für das jeweilige Spielbankunternehmen im jeweiligen Veranlagungsszeitraum bestand. Dieser Betrag ist dann zurückzufordern“, schreibt Stephan Burger, Justiziar beim Bundesverband Automatenunternehmen (BA), in einem Rundschreiben. Des Weiteren seien die Steuervorschriften zukünftig so auszugestalten, dass sie den Spielbankunternehmen keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber privaten Anbietern mehr einräumen.

Zunächst betrifft die Entscheidung der Kommission nur die Spielbanken. Burger merkt an: „Das Gesamtsystem der Steuerbelastungen muss betrachtet werden, da die Bundesländer dahingehend in der Pflicht sind, Regelungen für den Spielbankenbereich zu finden, die keine unerlaubte Beihilfe darstellen. Dies kann natürlich auch Auswirkungen auf den Bereich des terrestrischen Automatenspiels haben.“ Gegen die Entscheidung sei grundsätzlich eine sogenannte Nichtigkeitsklage statthaft, die zunächst aber keine aufschiebende Wirkung hätte. Ob diese erhoben wird, ist derzeit nicht klar, schreibt Burger. Weitere Ausführungen würden sich im spekulativen Bereich bewegen. Nach Auswertung des Beschlusses wird der BA weitere Informationen bereitstellen.