
10.08.2026
Studie: Zahl der Spielhallen in NRW rückläufig
Die Zahl der Spielhallenkonzessionen, der Standorte und der Geldspielgeräte in NRW ist in den letzten Jahren gesunken – das zeigt die Studie „Angebotsstruktur des terrestrischen Geldspielmarktes NRW“. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW veröffentlichte die inzwischen 18. Auflage der Reihe, die auch als „Trümper-Studie“ bekannt wurde. Im Gegensatz zu den vorherigen Ausgaben handelt es sich nicht um eine bundesweite Studie. Stattdessen dokumentiert die Studie den legalen, terrestrischen Glücksspielmarkt in den 396 Städten und Gemeinden in NRW. Auftraggeber der Studie ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
15,2 Prozent weniger Spielhallen
Für das gewerbliche Automatenspiel liegen der Studie Angaben aus 346 Kommunen vor. In diesen Kommunen gab es zum Stichtag, dem 1. Januar 2026, insgesamt 2.431 Spielhallenkonzessionen, 35.846 Geldspielgeräte (GSG) in Spielhallen und Gaststätten, 2.900 Lottoannahmestellen sowie 554 Wettvermittlungsstellen. Auf ein Geldspielgerät kamen demnach rechnerisch 464 Einwohner. Das entspricht einem Rückgang in allen Bereichen. So sank zwischen 2024 und 2026 die Zahl der Spielhallenkonzessionen um 9,3 Prozent, die Zahl der Spielhallenstandorte um 15,2 Prozent und die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen um 9,2 Prozent.
Kontrolllücken bei Fun-Games
Zudem diagnostiziert die Studie Kontrolllücken im Bezug auf illegale Fun-Games. Im Jahr 2025 gaben 30,9 Prozent der befragten Kommunen in NRW an, keine Außenkontrollen von Spielstätten durchgeführt zu haben. Von den Kommunen, die Kontrollen durchgeführt hatten, meldeten 26,3 Prozent Funde sogenannter Fun-Games – also Geräte, die äußerlich als erlaubnisfreie Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsspiele erscheinen, tatsächlich aber Gewinne auszahlen. In Großstädten lag dieser Anteil bei 72,4 Prozent der kontrollierenden Kommunen. Die Ergebnisse seien daher als Untergrenze zu verstehen: Wo nicht kontrolliert wird, können illegale Geräte nicht erkannt werden. Das tatsächliche Ausmaß illegaler Glücksspielangebote lässt sich mit der Erhebung daher nicht bestimmen, so die Autoren. „Die Ergebnisse machen zugleich deutlich, dass regelmäßige Kontrollen eine zentrale Voraussetzung wirksamer Glücksspielaufsicht sind. Ohne Kontrollen können unter anderem Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, den Anschluss an das Sperrsystem oder geltende Gerätehöchstzahlen nicht zuverlässig festgestellt und geahndet werden“, heißt es in der Studie.
„Verfügbarkeit aufmerksam beobachten“
Dem „flächendeckenden Glücksspielangebot“ stehe ein vergleichsweise kleines spezialisiertes Hilfeangebot gegenüber, bemängelt die Landesfachstelle Glücksspielsucht. Während in 89 Prozent der erfassten Kommunen mindestens ein Geldspielgerät und in 97,7 Prozent mindestens eine Lottoannahmestelle vorhanden war, verfügten lediglich 12,1 Prozent der Kommunen über eine Beratungsstelle mit glücksspielspezifischem Angebot. In 348 Kommunen (87,9 Prozent) gab es kein entsprechendes Beratungsangebot vor Ort. Besonders stark sei dieses Gefälle in kleineren Kommunen. Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW: „Die 18. Auflage der Studie zeigt, dass das terrestrische Glücksspielangebot in Nordrhein-Westfalen weiterhin sehr dicht bleibt. Zwar ist die Zahl der Spielhallenstandorte zurückgegangen, gleichzeitig konzentriert sich das verbleibende Angebot, und die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten ist gestiegen. Für die Suchtprävention bedeutet das, dass die Verfügbarkeit von Glücksspiel weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss – auch dort, wo Angebote weniger sichtbar sind.“
Die aktuelle Studie „Angebotsstruktur des terrestrischen Glücksspielmarktes Nordrhein-Westfalen“ knüpft an das langjährige Engagement des Arbeitskreises gegen Spielsucht in Unna an, welcher die Studie mit dem Titel „Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland“ ins Leben gerufen und bis 2024 mit insgesamt 17 Auflagen durchgeführt hat. Nach dem Tod des Geschäftsführers Jürgen Trümper konnte der Arbeitskreis diese Aufgabe nicht mehr fortführen. Kernstück ist der seit 1998 etablierte Fragebogen zum gewerblichen Automatenspiel, der alle zwei Jahre an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden versendet wird. In der 18. Auflage wurden erstmals zusätzlich Lottoannahmestellen, Wettvermittlungsstellen, Pferdewetten-Erlaubnisse und Spielbanken in NRW erfasst, um den terrestrischen Glücksspielmarkt möglichst umfassend abzubilden.
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