Symposium in Hohenheim: Neue Studien und rege Diskussionen

Wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten sind nötig, um den aktuellen Fragestellungen zu begegnen. Das betonte Hendrik Streeck, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, in seinem digitalen Grußwort zum Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim und benannte dabei gleich mehrere Themenfelder. Ein „besonderes Problem“ etwa sei das illegale Glücksspiel, in dem keinerlei Spielerschutz herrsche. Dieses müsse man künftig aktiver zurückdrängen. Gleichzeitig müsse man aber auch den legalen Markt aktiv prüfen und Maßnahmen hinterfragen. Zuletzt stellte Streeck im Hinblick auf die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags die Frage: „Halten die heutigen Regeln im digitalen Raum noch Schritt?“

77 Prozent Kanalisierung

Die Grundlagen dieser Evaluierung stellte Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), in seinem Vortrag vor. „Evaluierung muss sich auf die Prüfung der Zielerreichung konzentrieren“, so Benter: „Das heißt, auf Erfolg oder Misserfolg der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sowie den Nichtanstieg beim problematischen beziehungsweise pathologischen Glücksspiel, und bei nachweisbaren Zielverfehlungen Anpassungsbedarfe kenntlich machen.“ Benter stellte zudem klar, dass es zwingend einer Evidenz bedürfe, um zu Bewertungen zu kommen, die von den Entscheidungen des Gesetzgebers im Jahr 2020 abweichen.

Für eine solche Evidenz will die Behörde unter anderem mit drei Studien sorgen. Die Ergebnisse der Studie „Untersuchung des Schwarzmarktes und der Kanalisierung von Glücksspielen im Internet anhand einer Befragung von Glücksspielenden“ stellte Autor Fred Steinmetz in Hohenheim vor. Im ersten Teil der Studie wurden bestehende Schwarzmarktmessungen unter die Lupe genommen. Hierbei identifizierte man eine Reihe von Vorgehensweisen, etwa die referenzwertbasierte Analyse der GGL und die Analyse von Spiel- und Nutzungsverhalten wie in der Schnabl-Studie. So entstehe ein vielfältiger Blick auf das Online-Spiel, erklärte Steinmetz: „Jede Methode hat ihre Daseinsberechtigung.“ Für die eigene Datenerhebung wurden Spielerbefragungen durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das Marktvolumen unerlaubter und damit nicht regulierter Online-Glücksspiele bei 22,97 Prozent liegt. Daraus ergibt sich eine Kanalisierungsquote von 77,03 Prozent. „Die wissenschaftlich berechnete Kanalisierungsquote bestätigt unsere bisherigen Annahmen zum Umfang des Schwarzmarktes“, sagt Ronald Benter, Vorstand der GGL. „Die Ergebnisse stützen den Ansatz der faktenbasierten Regulierung im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2021.“

Faust in der Tasche

Über Erwartungen an den neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion gesprochen. Dabei wurde jedoch zunächst der Blick gar nicht nach vorne, sondern auf die Entstehung des aktuellen GlüStV gerichtet. Peter Beuth, der damals als hessischer Innenminister an den Verhandlungen beteiligt war, blickte auf seine Erinnerungen zurück: „Es war ein sehr schwieriger Prozess.“ Am Ende sei ein Kompromiss der 16 Länder gefunden worden. Dabei liege es in der Natur der Sache, dass die verschiedenen Seiten auch mal „die Faust in der Tasche geballt“ hätten. Wie weit diese Seiten auch heute auseinanderliegen, zeigte die Diskussion eindrücklich. Beuth betonte das Konzept von „Freiheit mit Verantwortung“, das er als Kern der sozialen Marktwirtschaft sieht. In diesem Zusammenhang hob er die Kanalisierung als zentrales Ziel des GlüStV hervor. Auf der Gegenseite argumentierte Frank Lüthe, Staatsdirektor am Bremischen Innensenat, dass Kanalisierung niemals ein Selbstzweck sein könne. Es sei eine „misslungene Annahme“, dass alle Ziele gleichwertig seien. Die Kanalisierung sieht er nur als Mittel zum Zweck des Spielerschutzes. Dabei muss für Lüthe die Evaluierung zunächst zeigen, ob legales Spiel weniger gefährlich als illegales ist. Zudem plädierte er für mehr Jugendschutz und forderte in diesem Zusammenhang eine Anhebung des Mindestalters für alle Glücksspielformen auf 21.

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