Thüringen: „Spielhallengesetz ist gut gemacht“

Tobias Schneegans (Foto), Vorstand im Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA), sprach mit einem MDR Thüringen-Redakteur über das neue Spielhallengesetz in Thüringen. Dabei wird speziell das „politische Kompetenzgerangel“ thematisiert, das die Änderung des Landesgesetzes flankierte.

Rechtssicherheit geschaffen

In Thüringen gab es zuletzt Änderungen beim Thüringer Spielhallengesetz und der Spielhallenverordnung. Die Gesetzesänderung, die die FDP als Entwurf in den Landtag eingebracht hatte, gilt seit Februar 2023. Sie bringt den Thüringer Spielhallenbetrieben vor allem Rechtssicherheit in drei Punkten. Erstens bei der Unterschreitung des Mindestabstands nach erfolgreicher Zertifizierung. Zweitens bei der Verantwortlichkeit für Gesetzesänderungen. Dem Wirtschaftsministerium war es zuvor noch ohne Parlamentsbeschluss möglich, die bestehenden Regelungen bezüglich Abstandsgeboten, Geräteanzahl oder zusätzlichen Bedingungen für Spielhallen, die eine Zertifizierung benötigen, zu verschärfen. Und drittens wurde auch der Passus gestrichen, dass für Betriebe, die eine Zertifizierung benötigen, die Duldungsfrist Ende April 2023 endet.

„Bis Jahresende sind wir durch“

Auf diesen Passus, an dem sich ein „Deutungs-Hickhack“ zwischen vor allem der FDP auf der einen und dem Wirtschaftsministerium auf der anderen Seite entzündet hatte, geht der MDR-Artikel besonders ein. Denn Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte zuvor in der parlamentarischen Debatte gewarnt, dass Thüringer Spielhallen durch die Gesetzesänderung zum 1. Mai in die Illegalität rutschen würden. Kurz bevor es zur Abstimmung zum Gesetz kam, hatte er die Übergangsfrist dann bis Ende 2023 verlängert. Das Ministerium gab gegenüber dem MDR an, dass es dies sowieso vorgehabt hätte. Man habe erst dann gehandelt, als es notwendig wurde und verstehe im Rückblick den „ganzen Wirbel nicht, für den die Gesetzesänderung sorgte“. Von anderen Seiten ist von „gekränkter Eitelkeit“ die Rede.

Zwischenzeitlich gibt es nun die ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen, die das Gesetz fordert. Mitte März wurden die ersten Akkreditierungen für Prüforganisationen bekannt. Mit MTIC InterCert und ClarCert sind es aktuell zwei. TÜV Rheinland steht ebenfalls in den Startlöchern. Damit sei die „Kuh vom Eis“, wie es im MDR-Artikel heißt. „Bis Ende des Jahres sind wir alle da durch“, sagt Schneegans zuversichtlich. Für die 279 Spielhallenbetreiber im Land bestehe keine Gefahr.

Konzentration auf effektiven Spielerschutz

Das politische Kompetenzgerangel habe die Fortschritte – die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zum Spielerschutz in Spielhallen, die in Thüringen umgesetzt werden – überschattet, findet Spielhallenbetreiber Tobias Schneegans. „Das Bundes- und auch das Landesgesetz sind gut gemacht und wir sind froh, dass wir uns auf den effektiven Spielerschutz konzentrieren können“, wird er zitiert. Er verweist auf die Zutrittskontrollen und den bundesweiten, spielformübergreifenden Sperrabgleich, die für alle Spielwilligen erfolgen müssen. Ebenso auf die Geld- und Zeitlimits am Spielgerät, um Spieler vor problematischem Spielverhalten zu schützen. Gegenüber games & business ordnete Schneegans das Gespräch als gut ein, mit einem objektiven Journalisten. „Er hat vorurteilsfrei zugehört, gut recherchiert und sich dann seine Meinung gebildet.“ Hier geht’s zum MDR-Artikel.