2G in Spielhallen und Gastro

Nach den Beschlüssen des Bund-Länder-Treffens vom 2. Dezember gilt für Spielhallen und Gastronomie bundesweit fortan die 2G-Regelung. Das melden der Bundesverband Automatenunternehmer und das Forum der Automatenunternehmer.

Danach sind Regelungen nach 2G als Mindeststandard für Spielhallen und die Innengastronomie bestätigt, unabhängig von Inzidenzen. Außerdem kann diese Regelung zusätzlich um einen aktuellen Test ergänzt werden (2G Plus). Ein bundeseinheitlicher Lockdown für Spielhallen und innengastronomische Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Länder haben aber die Möglichkeit, regional noch schärfere Auflagen verbindlich zu machen.

Zudem sollen die Kontrollen der Auflagen verstärkt werden. Für die Überprüfung der digitalen Impfausweise wird von Verbandsseite die Cov-Pass-Check-App des RKI empfohlen. Damit können neben der Kontrolle die Echtheit der QR-Codes überprüft werden, betont etwa der Hessische Münzautomaten-Verband.

Die Bundesländer werden die Beschlüsse in der Folge in Landesrecht umsetzen. Hier erklärt die Bundesregierung die kommenden Maßnahmen in Schaubildern.