30.06.2022
Die wichtigsten Änderungen des Bremischen Spielhallengesetzes
Am 1. Juli 2022 tritt das geänderte Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG) in Kraft. Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automatenverbands (NAV), beantwortet die wichtigsten Fragen zum geänderten Gesetz in einem Rundschreiben des NAV:
Was muss ich sofort ab dem 01.07.2022 beachten?
Ab dem 01.07.2022 gelten sofort und ohne Übergangsfrist
– Eintritt ab 21 Jahren (§ 3 BremSpielhG) und
– Verbot von Speisen und Getränken (§ 6 Nr. 1 BremSpielhG)
Wie muss ich den Eintritt ab 21 Jahren umsetzen?
Jeder Betreiber muss durch eine Kontrolle des amtlichen Ausweises oder durch eine vergleichbare Identitätskontrolle sicherstellen, dass Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahrs die Spielhalle nicht betreten. Achtung: Schon der Aufenthalt in der Spielhalle ist zu unterbinden (und nicht erst das Spielen am Geldspielgerät).
Gilt das Alter von 21 Jahren auch für Geldspielgeräte in der Gastronomie?
Ja! Ab dem 01.07.2022 dürfen auch die in der Gastronomie in Bremen und Bremerhaven aufgestellten Geldspielgeräte erst ab Vollendung des 21. Lebensjahrs bespielt werden. Bitte sensibilisieren Sie die Gastwirte dafür! Diese müssen durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments oder eine vergleichbare Identitätskontrolle sicherstellen, dass Spielgäste erst ab Vollendung des 21. Lebensjahrs die in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte nutzen.
Was bedeutet das Verbot von Speisen und Getränken?
Es ist verboten, in Spielhallen jede Art von Speisen und Getränken abzugeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Speisen und Getränke verkauft oder an Gäste unentgeltlich überlassen werden. Achtung: Spielhallenbetreiber müssen es auch unterbinden, dass Spielgäste mitgebrachte Speisen oder Getränke in der Spielhalle verzehren, die sie an anderer Stelle erworben haben. Es gilt ein generelles Speisen- und Getränkeverbot in der Spielhalle – unabhängig davon, woher die Speisen und Getränke stammen. Mitglieder des NAV bekommen entsprechende Info-Aushänge zum Eintritt (bzw. zur Spielteilnahme in der Gastronomie) ab 21 Jahren sowie zum Verbot von Speisen und Getränken kostenlos beim Verband.
Meine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle ist nur bis zum 30.06.2022 befristet. Erhalte ich jetzt von der zuständigen Behörde eine schriftliche Duldung?
Nein; das Gesetz sieht dies nicht vor. Vielmehr beinhaltet § 11 Abs. 1 BremSpielhG eine gesetzliche Weitergeltungsfiktion für am 30.06.2022 endende Erlaubnisse. Ein gesonderter Bescheid durch eine Behörde ist hierbei nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die Weitergeltung der bis zum 30.06.2022 befristeten Genehmigungen folgt vielmehr aus dem Gesetz selbst. Einzige Voraussetzung: Vor dem 30.06.2022 muss ein Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung nach § 2 BremSpielhG gestellt worden sein. Die bisherige Erlaubnis gilt dann „bis zu einer Entscheidung der zuständigen Behörde als fortbestehend“.
Muss ich mich sofort zertifizieren lassen und eine Sachkundeprüfung ablegen?
Nein! § 11 Abs. 5 BremSpielhG sieht für beides eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 vor. Bis dahin können Erlaubnisse auch ohne Zertifizierung und Sachkundeprüfung erteilt werden. Ab dem 30.06.2024 werden Erlaubnisse nur noch erteilt, wenn eine Zertifizierung der Spielhalle erfolgt und die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert worden ist.
Bis wann muss ich Zertifizierung und Sachkundeprüfung nachholen?
Eine zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem 30.06.2024 erteilte Erlaubnis erlischt am 1. August 2024, wenn bis dahin für die Spielhalle kein Zertifikat nach § 4a BremSpielhG oder weder für die antragstellende noch für eine mit der Leitung der Spielhalle beauftragte Person die Bescheinigung einer bestandenen Sachkundeprüfung nach § 4b BremSpielhG bei der zuständigen Behörde vorliegt.
Gilt sofort der neue Mindestabstand zu anderen Spielhallen, Wettbüros und Schulen?
Nein. Die Neugenehmigung nach neuer Rechtslage wird erteilt, ohne dass die neuen Mindestabstände gelten. Es bleibt insoweit bei dem bisher schon geltenden Mindestabstand zwischen Spielhallen von 250 Metern. Weitere (neue) Abstandsvorgaben gelten zunächst nicht.
Für welche Dauer wird meine neue Genehmigung befristet?
Die neue Genehmigung (die ohne Berücksichtigung der neuen Mindestabstände erteilt wird) wird bis zum 30.06.2023 befristet.
Was passiert am 30.06.2023?
Von diesem Tag an gelten die neuen Mindestabstände. Spielhallen müssen also ab diesem Tag einen Abstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen, zu Wettvermittlungsstellen und zu Schulen bestimmter Schulformen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe) einhalten. Die Unterschreitung des Mindestabstands zu Schulen schließt die Erteilung einer neuen Genehmigung für den Weiterbetrieb ab dem 01.07.2023 aus. Bei einer Abstandskollision zu anderen Spielhallen oder Wettvermittlungsstellen findet ein Auswahlverfahren statt.