02.02.2023
Wettbürosteuer wird für Städte zum „teuren Vergnügen“
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Ende des vergangenen Jahres entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist. Es kam zu diesem Schluss, „weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist“.
In einzelnen Fällen stellt sich nun heraus, wie hoch der Anspruch der Wettbürobetreiber auf Rückerstattung – zum Teil jahrelang – gezahlter Steuern gegenüber ihren Gemeinden ist. Besonders hart erwischt es einem Bericht der Ruhr Nachrichten zufolge die Stadt Dortmund: Die 40 Wettbürobetreiber erhielten unterm Strich fast vier Millionen Euro von der Stadt zurück. Wie die Stadt Dortmund auf Anfrage der Ruhr Nachrichten mitteilt, hat sie von 2014 bis 2022 genau 3.930.056,87 Euro an Wettbürosteuer eingezogen. Die bis dato eingegangenen Anträge würden derzeit bearbeitet, so Stadtsprecher Michael Meinders. Wie gesetzlich vorgeschrieben, hat die Stadt für das Prozessrisiko eigens 2,335 Millionen Euro zurückgelegt.
Auch die Wettbürobetreiber in Koblenz können sich über eine Steuer-Rückerstattung freuen. Wie hoch der genaue Betrag ist, teilt die Stadt aufgrund des Steuergeheimnisses einem Beitrag der Rhein-Hunsrück-Zeitung zufolge nicht mit. „Der jährliche Betrag dürfte aber in etwa so hoch sein wie der Haushaltsansatz für 2023 in Höhe von 80.000 Euro. Damit müsste die Stadt für vier Jahre rund 320.000 Euro zurückzahlen“, vermutet die Zeitung. Die Stadt Koblenz hatte 2019 eine Wettbürosteuer eingeführt.
Lokale Medien berichten über weitere Rückzahlungsansprüche. Laut dem Remscheider General-Anzeiger muss die Stadt Remscheid 80.000 Euro Wettbürosteuer an die Betreiber der Büros zurückzahlen, die Stadt Bornheim laut General-Anzeiger rund 95.000 Euro.
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