16.02.2023
HMV empfiehlt Schulungen
Das Hessische Spielhallengesetz verlangt nach den Paragraphen 4 und 14 den Nachweis von Schulungen beziehungsweise Sachkenntnissen. Darüber informiert der Hessische Münzautomatenverband (HMV) seine Mitglieder in einem aktuellen Rundschreiben.
Der Caritasverband für das Erzbsitum Berlin bietet demnach in Zusammenarbeit mit der DAW/AWI für Mitgliedsbetriebe des HMV die notwendigen Schulungen an. Der HMV empfiehlt seinen Mitgliedern ausdrücklich dieses Angebot wahrzunehmen. Die ersten Schulungen finden am 3. März in Frankfurt am Main und am 24. März in Kassel statt.
Weiter weist der HMV darauf hin, dass die „normalen“ Präventionsschulungen des Spielhallenpersonals alle drei Jahre wiederholt werden müssen. Liegt die Schulung länger als drei Jahre zurück, muss die Wiederholungsschulung bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen.
Weitere Informationen gibt es unter www.caritas-schulung.de.