
13.02.2023
Präventionsschulungen in Hessen und Bayern
Der Schulungsanbieter Merlato weist auf neue Anforderungen für Präventionsschulungen in den Ländern Hessen und Bayern hin. In Hessen kommen demnach im Zuge des neuen hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG) Änderungen bei den Präventionsschulungen nach § 4 des HSpielhG zum Tragen. Merlato führt aus, dass das Personal spätestens drei Monate nach Dienstantritt eine Schulung absolvieren müsse, die Schulung in Präsenz stattfinden und mindestens acht Unterrichtseinheiten umfassen sowie alle drei Jahre wiederholt werden müsse.
„Bei Verbundspielhallen, die auf Antrag weiterhin bestehen können, müssen das Personal und Betreiber:innen künftig auch bestimmte Schulungen vorweisen (vgl. § 13 HSpielhG)“, so Merlato. Die besondere Schulung von Personal in Verbundspielhallen müsse etwa „im Gegensatz zu ‚normalem‘ Spielhallenpersonal“ alle zwei Jahre wiederholt werden. Dafür könne die Präventionsschulung in Hessen besucht werden, die dann zusätzlich die wichtigen Inhalte zu Verbundspielhallen behandele. Die Betreibenden von Verbundspielhallen müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Diese Schulung gelte es mit einer schriftlichen Lernzielkontrolle abzuschließen, die bestanden werden muss. Sie dauere mindestens zehn Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten). Als Inhalte nennt Merlato unter anderem die Gewerbeordnung, die Spielverordnung und die besonderen Präventionsmaßnahmen, die in Verbundspielhallen zu beachten sind.
Online ja, aber nicht übers Smartphone
In Bayern sei kürzlich ein neues Rahmensozialkonzept veröffentlicht worden, das das zukünftige Abhalten von Online-Livestream-Präventionsschulungen regelt. Hierbei müssten besondere Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen werden. Zu diesen gehört Merlato zufolge, dass die erste Schulung eines Mitarbeitenden in Präsenz stattfinden muss. Wurde die Erstschulung als Online-Schulung absolviert, dürfen die weiteren Schulungen ebenfalls als Online-Livestream-Schulungen durchgeführt werden. Auch bei Personal, das weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist als Erstschulung eine Online-Livestream-Schulung möglich. Weiterhin weist Merlato darauf hin, dass als Medium kein Smartphone mehr verwendet werden dürfe. „Für die Schulung muss ein Tablet, Laptop oder PC genutzt werden.“ Eine weitere Neuerung sei zudem die Lernzielkontrolle. Sie soll in Online-Livestream-Schulungen mündlich oder in computergestützter Form erfolgen. Für Fragen zu den Schulungen und weitere Details könne Merlato gerne kontaktiert werden.
Bild: © bizvector – stock.adobe.com