Verband fordert Neubewertung in Baden-Württemberg

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg zur Praxis der Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen fordert der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AV BW) eine Neubewertung für eine Vielzahl laufender Verfahren durch die Behörden. Der VGH hatte am 2. März 2023 die bisherige behördliche und gerichtliche Praxis dieser Auswahlentscheidung als verfassungsrechtlich unzulässig gekippt.

Mit den vorliegenden Entscheidungen hat der VGH Baden-Württemberg damit zunächst die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg herausgebildete „Zäsur- Rechtsprechung“ korrigiert, schreibt Tim Hilbert, Justiziar des AV BW in einer Mitteilung des Verbands. Betreiber, die vor Ablauf erteilter (Härtefall)-Erlaubnisse einen Antrag auf Erteilung einer neuen glücksrechtlichen Erlaubnis gestellt haben, dürfen nicht unter Anwendung des Abstandsgebotes zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (§ 42 Abs. 3 LGlüG) vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen werden, stellt Hilbert klar.

Zudem habe der Verfassungsgerichtshof die – lediglich in Baden-Württemberg praktizierte – vorrangige Prüfung von Härtefällen vor einem Auswahlverfahren als Verfassungsverstoß eingestuft, so Hilbert. Der VGH habe klargestellt, dass die Erteilung einer Härtefallerlaubnis die Behörde nicht von der Verpflichtung entbindet, dass verfassungsrechtlich gebotene Auswahlverfahren durchzuführen.

Insbesondere diese Korrektur der bislang – aufgrund der Vollzugshinweise des Wirtschaftsministeriums – praktizierten Priorisierung von Härtefällen werde zur Folge haben, dass eine Vielzahl laufender Verfahren durch die Behörden neu bewertet werden muss, betont Hilbert.

games & business wird in seiner März-Ausgabe ausführlich auf dieses Urteil eingehen. Sie wollen immer topinformiert sein über alles, was die Branche bwegt? Dann brauchen Sie games & buisnesshier geht es zum Probe-Abo!