22.09.2023
Gefahr durch illegale Fun-Games
Im Vorfeld des bundesweiten Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 27. September 2023 macht der Bayerische Automaten-Verband (BAV) auf die „alarmierende Verbreitung illegaler Fun-Games“ und die damit einhergehenden Gefahren aufmerksam. Konsumenten seien häufig nicht in der Lage, legale Spielangebote von ungeschützten, illegalen Angeboten zu unterscheiden. Vor diesem Hintergrund betont BAV-Präsident Andy Meindl (Foto, © Stefan Heigl) die Notwendigkeit einer frühzeitigen Informations- und Präventionspolitik.
Kein Spielerschutz bei illegalen Fun-Games
Unter der Schirmherrschaft des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, richten die Bundesländer am jährlichen Aktionstag den Fokus auf riskantes Glücksspielverhalten und pathologische Spielsucht. Das Hauptziel ist die Aufklärung über Glücksspielrisiken und Hilfsangebote, da ein problematisches Spielverhalten schwerwiegende Auswirkungen auf Spieler und deren Umfeld haben kann. In Bayern steht der Aktionstag 2023 etwa unter dem Motto „Maß halten!“.
Auf die Gefahr, die von illegalen Fun-Games ausgeht, weist der BAV hin. Die illegalen Geräte ähneln legalen Geräten, umgehen jedoch die gesetzlichen Schutzregelungen. Es gibt keine Gewinn- und Verlustgrenzen oder Maximaleinsätze. Jegliche Spielersperren und Jugendschutzmaßnahmen fehlen. Auch gesetzlich vorgeschriebene Spielpausen werden ignoriert, was das Risiko für spielsuchtgefährdete Personen erhöht. „Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind schwerwiegend. Spielende sind ungeschützt. Das Risiko problematischen Spielverhaltens ist hoch. Und Gewinne werden ohne Steuerabgaben ausgezahlt. Umso essenzieller ist eine frühzeitige Informations-, Aufklärungs- und Präventionspolitik“, mahnt Andy Meindl.
Informations- und Meldeplattform zum illegalen Spiel
Um der Ausbreitung illegaler Fun-Games entschlossen entgegenzutreten, haben der BAV, der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und die auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei Benesch & Partner die Informations- und Meldeplattform illegales-spiel.de initiiert. Die neue Plattform soll dabei helfen, illegale Aufstellorte zu erkennen, bedenkliche Spielgeräte zu identifizieren und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es hier rechtliche Grundlagen für Kontrollen und Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen diese durchgeführt werden können. Auch ein Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von illegalem Glücksspiel ist installiert. Videos sollen zudem das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen illegaler Glücksspielpraktiken schärfen.
Lösungen zur Strafbarkeit illegaler Fun-Games
Der BAV macht außerdem auf das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel aufmerksam, dass die aktuellen Missstände analysiert und Lösungsvorschläge zur Strafbarkeit von illegalen Fun-Games bietet. Das von BAV und FGA in Auftrag gegebene Gutachten sei vom Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert an Bundesjustizminister Marco Buschmann weitergeleitet worden. Prof. Kubiciel sprach zuletzt zur Schließung der Strafbarkeitslücke von Fun-Games auf dem Deutschen Glücksspielrechtstag Mitte September. Dort sprach er über die illegalen Fun-Games als „Glücksspiel auf Steroiden“, das eine „erhebliche Gefahr“ für die Spieler darstellt.